Verbilligte Vermietung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erfolgt die Überlassung jedoch zu einem Mietpreis, welcher innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, liegt keine verbilligte Vermietung und damit kein Bezug des Arbeitnehmers vor. Hier kann man sich an den Mietpreisspiegeln orientieren, welche in der Regel dem Finanzamt vorliegen und vom Katasteramt erstellt werden.“
„Als Kunde der Akademischen Arbeitsgemeinschaft finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema in Ihren „Steuertipps“ in Gruppe 8 d, Seite 21 (1) ff. oder im „Steuerberater“ auf CD oder Online unter dem Suchbegriff „Verbilligte Vermietung ““
„Erkennt das Finanzamt Ihren Mietvertrag steuerlich nicht an, sind weder Ihre Mieteinnahmen steuerpflichtig noch Ihre Vermietungsaufwendungen als Werbungskosten abziehbar. Kritisch geprüft werden von Finanzämtern und Finanzgerichten vor allem Mietverträge mit nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Kinder), weil hier vermutet wird, dass die Verträge in beiderseitigem Einvernehmen nur zur Erlangung steuerlicher Vorteile abgeschlossen und durchgeführt werden.“
„Entgeltlich: Wird das Objekt durch den Nießbraucher vermietet, sind Einnahmen beim Nießbraucher als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Das Entgelt, dass der Nießbraucher an den Eigentümer zahlt, ist für den Eigentümer eine Einnnahme aus Vermietung- und Verpachtung. Diese Zahlungen sind für dem Nießbraucher Werbungskosten. Die Gebäudeabschreibung kann der Eigentümer geltend machen.“
„Ist das mit dem Vorbehaltsnießbrauch belastete Grundstück vermietet, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Grundstückseigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt (>BMF vom 24.7.1998 - BStBl I S. 914 unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 9.2.2001 - BStBl I  S. 171, Rdnr. 41).“
„Ein Indiz für »Liebhaberei« ist bei ab 1.1.2004 abgeschlossenen Mietverträgen, wenn Sie nach kurzer Zeit - in der Regel innerhalb von fünf Jahren nach Anschaffung bzw. Fertigstellung - die Wohnung wieder verkauft haben oder selbst nutzen und in der Zeit der Vermietung keinen Einnahmenüberschuss erzielt haben (BMF-Schreiben vom 8.10.2004, BStBl. 2004 I S. 933 Tz. 7, 41) ...“
„Verbilligte Flüge von Fluggesellschaften“