Verbindliche Auskunft
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Gebührenregelung betrifft ausschließlich den Sonderfall der ?verbindlichen Auskunft- (§89 Abs. 2 Abgabenordnung), der eine ? in der Regel langfristige ? Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfaltet. Es geht dabei um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen, schriftlichen Antrags in einem besonderen Verfahren erteilt werden und dauerhafte Planungssicherheit zum Ziel haben.“
„Bei Unsicherheiten zum Lohnsteuerabzug hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, verbindlich vom Finanzamt im Rahmen einer ?Anrufungsauskunft- eine verbindliche Auskunft hierzu einzuholen. Hat er davon Gebrauch gemacht, ist er aus dem Schneider.“
„Wenn Sie von Ihrem Finanzamt eine verbindliche Auskunft erhalten wollen, müssen Sie für diese seit dem 18. Dezember 2006 bezahlen (siehe Editorial "Wenn der Fiskus die Marktwirtschaft entdeckt" vom 06. Dezember 2006)....“
„Steuer-Tipp: Anträge auf verbindliche Zusagen wegen einer Außenprüfung und so genannte Lohnsteueranrufungsauskünfte bleiben weiterhin gebührenfrei. Das gilt auch für unverbindliche Auskünfte, wenn Sie sich zum Beispiel telefonisch beim Finanzamt nach den Steuervorschriften für Kinderbetreuungskosten erkundigen.“
„[01.02.2007] - Seit dem 19.12.2006 erheben die Finanzämter Gebühren für verbindliche Auskünfte. Dieser Leserservice bietet Ihnen eine Übersicht über die Höhe der für Sie anfallenden Kosten. Grundlage der Berechnung ist der "Gegenstandswert".“
„Seit Ende 2006 kassieren die Finanzämter Gebühren für verbindliche Auskünfte. Dagegen hat jetzt ein Steuerzahler vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt (Aktenzeichen: 1 K 46/07). Seine Begründung: Die Gebührenpflicht sei...[weiterlesen...] “
„[13.08.2008] Ob für verbindliche Auskünfte durch das Finanzamt eine Gebühr erhoben werden darf, muss jetzt der Bundesfinanzhof prüfen. Betroffene können mit einem Einspruch ihre Verfahren offen halten. Mehr ... “
„Die Fälle dieses Ãbungsbuches decken die typischen, klausurnahen Gebiete der Abgabenordnung ab: Zuständigkeit, Steuergeheimnis, Haftung, Auskunftsverweigerungsrechte, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, Festsetzungsverjährung, Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, steuerliche Nebenleistungen und Einspruchsverfahren. Die ausführlichen Lösungen der Fälle berücksichtigen die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung. Die Fallsammlung hat den Rechtsstand 1.6.2006.“
„ § 103 AO - Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit“
„Muss dagegen erst noch ermittelt werden, ob überhaupt eine Bankverbindung besteht oder ob neben einem benannten Konto noch weitere Geschäftsbeziehungen geführt werden oder muss nachgeschaut werden, ob Verträge oder andere interessierende Unterlagen vorhanden sind, so verlangt das FA mehr als eine bloß mechanische Hilfstätigkeit ...“
„Mietinteressent muss über finanzielle Schieflage Auskunft geben Weitere Nachrichten “