Vereinfachungsregel
Weiterführende Informationen zum Thema
Betreuungskosten für ein Kind
„Aber: Fallen Kinderbetreuungskosten auch für den Teil des Jahres an, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen Sie Ihre Aufwendungen aufteilen - und zwar bisher taggenau. Hier setzt die neue Vereinfachungsregelung an. Sie erlaubt eine monatsweise Aufteilung.“