Vereinnahmte Entgelte
Weiterführende Informationen zum Thema
„du mußt erst schauen wie du deine Umsätze versteuerst ob § 16 UStG vereinbarte Entgelte oder § 20 UStG vereinnahmte Entgelte bei Unternehmensgründungen wird dies im Anmeldebogen abgefragt und meist wird § 20 (Besteuerung bei vereinnahmung) angegeben da du allerdings einen laufenden Betrieb hattest und § 5 EStG bzw § 4 (1) EStG hattest kommt es auf die Umsatzgröße an wenn du wenig Umsätze hattes und hast (schau mal § 20 UStG nach) dann kannst du jederzeit auch rückwirkend die Besteue...“