Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
Vergütung (USt)
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nach der Verkehrsanschauung nicht als hauptberufliche Tätigkeit anzusehen ist. Dies beurteilt sich unter anderem nach dem Zeitaufwand, der Höhe der Vergütung und dem Umfang, in dem aus der Tätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird. In diesem Sinne können auch solche Personen nebenberuflich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinne keinen Hauptberuf ausüben, beispielsweise Hausfrauen, Vermieter, Studenten, Rentner oder Arbeitslose ...“
„ Das Landgericht hat zu Recht entschieden, dass die ersatzfähige Vergütung des Steuerberaters 5.784,10 DM beträgt. Hinsichtlich der Höhe der Vergütung nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung Bezug und macht sich diese zu Eigen. Hinsichtlich der weiter beanstandeten Erhöhung der Vergütung gemäß § 41 Abs. 6 S.“
„Der sogenannte Pflegepauschbetrag setzt auf persönliches Engagement. Sie erhalten Ihn, wenn Sie persönlich einen Schwerbehinderten mit dem bereits besprochenen Vermerk "H" oder einen Bezieher von Pflegegeld ohne Vergütung pflegen. Auch wenn Sie sich zeitweise von Zivis und anderen ambulanten Hilfskräften unter die Arme greifen lassen. Ihr Gönnertum wird Ihnen in jedem Fall mit 924 EUR pro Kalenderjahr vergolten.“
„Wenn Sie sich nebenberuflich dazu berufen fühlen, den Armen und Bedürftigen zu helfen, findet das auch der Fiskus höchst lobenswert. Er gewährt Ihnen daher von der Vergütung, die sie erhalten, 1.848 EUR Aufwandsentschädigung steuerfrei als sogenannten übungsleiter-Freibetrag. Entscheidend ist, ob die Organisation, für die Sie arbeiten, allgemein als gemeinnützig oder karitativ anerkannt ist ...“
„Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis sowie von Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls“
„Ein Auszubildender mit einer Vergütung von 5.000 Euro spart davon 4%, das sind 200 Euro. Abzüglich der Grundzulage von 154 Euro würde er einen eigenen Beitrag von 46 Euro zahlen. Hier greift die Regelung des Mindesteigenbeitrages.“
„Dies wird bei Gaben wie einem Terminplaner, einem Handy oder einem Computer relativ leicht zu bewerkstelligen sein. Erhalten Sie hingegen als Vergütung einen Wurf Cockerspaniel, wird die Sache schon bedeutend schwieriger. “