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das Steuer-Kompendium
Verkehrsteuern
Weiterführende Informationen zum Thema
„Für die Festsetzung und Erhebung der Besitz- und Verkehrsteuern sowie der Zölle und Verbrauchsteuern wurde eine neue, einheitliche Reichsfinanzverwaltung aufgebaut. Die neuen Reichssteuergesetze (u. Reichsabgabenordnung vom Dezember 1919) brachten eine reichsweite Vereinheitlichung des vorher erheblich zersplitterten Steuerrechts.“
„Die Vorschrift hat vor allem Bedeutung auf dem Gebiet des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts, im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern kommt ihre Anwendung insbesondere bei Abzugsteuern in Betracht. Für Handlungen eines Arbeitnehmers wird nur gehaftet, wenn dieser zu dem in den §§ 34 und 35 genannten Personenkreis gehört.“