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das Steuer-Kompendium
Verlust, Zinsen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Erwirtschaften Sie in einem Jahr einen Gewerbeverlust, d.h. ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen negativ, können Sie diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit Ihren künftigen positiven Gewerbeerträgen verrechnen (§ 10 a GewStG). Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag ist begrenzt auf â?¬ 1.000.000,00 (§ 10 Satz 1 GewStG); vom übersteigenden Betrag sind noch 60 % vortragsfähig.“
„Diese Verluste konnten Versicherungskunden bislang steuerlich nicht geltend machen. Zusätzlich fielen oft noch Steuern auf die erwirtschafteten Zinsen aus der Versicherung an. Die Firma ProConcept, die Verfahren von Steuerpflichtigen gegen die Finanzämter finanziert, erklärte, es sei nun aber gelungen, die Verluste aufgrund vorzeitiger Kündigungen als Werbungskosten anerkennen zu lassen. Damit verringert sich die Steuerlast der Betroffenen.“
„Zum Beispiel wenn Sie Ihrem kleinen Sohn bereits ein umfangreiches Wertpapierpaket geschenkt haben. Ihm stehen zwar Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale zur Verfügung, doch Zinsen, Dividenden und andere Erträge hat der Kleine zu versteuern wie jeder andere auch. Die Steuerpflicht beginnt prinzipiell mit der Geburt und endet mit dem Tod. Und so hat dann nur das letzte Hemd keine Taschen, in die man greifen könnte.“
„Hat der Steuerpflichtige für die Finanzierung des PCs einen Kredit aufgenommen, so sind die Zinsen, Bearbeitungsgebühren ebenfalls als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der PC fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Wenn es sich bei dem PC um ein Wirtschaftsgut handelt, das fast ausschließlich beruflichen Zwecken des Arbeitnehmers dient, ist es zum Werbungskostenabzug zuzulassen. Dabei ist folgendes zu beachten:“
„Denn Lottogewinne werden von den in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten nicht erfaßt. Nur die Zinsen werden steuerpflichtig. Sie können also die vollen Millionen einstreichen. Wenn Ihre Tipgemeinschaft aber zum Beipiel die Bevölkerung von Hamburg umfaßt, ist der Einzelgewinn natürlich entsprechend geringer.“
„Zinsen für ein Darlehen können ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, soweit die Darlehensaufnahme selbst zwangsläufig erfolgt ist (>BFH vom 6.4.1990 - BStBl II S. 958); sie sind im Jahr der Verausgabung abzuziehen.“
„Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden.2Bei Tilgungshypotheken und Tilgungsgrundschulden ist nur der Teil der Zahlungen anzusetzen, der als Zins auf den jeweiligen Kapitalrest entfällt;6.“
„aufgegeben, jedoch die ursprünglich von der Betriebsstätte ausgeübte Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise von einer Gesellschaft, an der der inländische Steuerpflichtige zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, oder von einer ihm nahe stehenden Person im Sinne des § 1 Abs ...“