Verlustverrechnung
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Verlustausgleich im selben Jahr
„Ebenfalls verrechnet werden dürfen im Erbfall nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers mit positiven Einkünften des Erben, es sei denn, der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt (H 10 d Verlustabzug im Erbfall EStH 2006). Bei der Verlustverrechnung des Erben gilt die gleiche Reihenfolge wie bei eigenen Verlusten: Verlustausgleich beim Erben im Todesfall des Erblassers, Verlustrücktrag beim Erben, Verlustvortrag beim Erben.“
Steuertipps.de - Steueränderung
„Die weitere Aussage, bei den privaten Kosten seien keine aufwändigen Berechnungen notwendig, gehört vollends ins Reich der Märchen und Legenden. Denn gerade die dort angesiedelten Vorschriften zur Verlustverrechnung sind so kompliziert, dass der Bundesfinanzhof sie in der Fassung der Jahre 1999 bis 2003 als „Meisterleistung der Verschleierungskunst“ bezeichnete.“
steuernetz.de - Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart
„3 EStG, ; § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG) bleiben bei der Verlustverrechnung außer Betracht, ebenso steuerfreie Einnahmen (§ 3 EStG bis ; § 3 b EStG).“
