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Verlustvortrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„(4) 1Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen.2Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte, vermindert um die nach Absatz 1 abgezogenen und die nach Absatz 2 abziehbaren Beträge und vermehrt um den auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellten verbleibenden Verlustvortrag ...“
„Der Kläger stellte mit Schreiben vom 10.09.1999 (Anlage K 4) den Antrag auf Durchführung des Verlustabzuges gemäß § 10 d EStG rückwirkend für die Jahre 1989 und 1990, gebenenfalls im Rahmen. des Verlustvortrages für das Jahr 1992. Die gegen die ablehnenden Bescheide des Finanzamts erhobene Klage des hiesigen Klägers wurde vom Finanzgericht mit Urteil vom 26.09.2001, (Anlage K 1) zurückgewiesen; zur Begründung wurde auf die am 31.12.1998 eingetretene Verjährung hingewiesen.“
„Sie haben die Wahl, Ihre Verluste aus dem Jahre 2004 nicht durch einen Rücktrag in 2003 zu decken oder sie in die Zukunft zu verlegen. Der sogenannte Verlustvortrag entsteht, und der wirkt sich dann nicht nur auf die in 2005 zu zahlende Einkommensteuer, sondern genauso auf die entsprechenden Vorauszahlungen aus. Was Sie also heute nicht erwirtschaften, kann Ihnen der Staat auch morgen nicht nehmen. “
„Sie haben im Verlustentstehungsjahr ein Wahlrecht, ob und in welcher Höhe Sie Ihren Verlust ins Vorjahr zurücktragen (Verlustrücktrag) oder ins Folgejahr vortragen (Verlustvortrag). Das Wahlrecht wird im Mantelbogen auf der Seite 2 in der Zeile 55 ausgeübt. Wenn Sie keinen Rücktrag wünschen, tragen Sie in dieser Zeile eine Null ein.“
„Eine Steuererklärung müssen Sie immer abgeben, wenn Ihr Ehegatte die getrennte Veranlagung gewählt hat oder wenn für Sie zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraumes ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, der mit künftigen positiven Einkünften verrechnet werden soll (§ 56 Satz 2 EStDV).“
„Der Verlustabzug, der aus dem Verlustrücktrag und dem Verlustvortrag besteht, wir in § 10d EStG geregelt. Der Abzug ist bei allen Steuerpflichtigen von Amts wegen (ohne besonderen Antrag) vorzunehmen, bei denen Verluste aus den Einkunftsarten im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr.“
„Achten Sie daher bei der Höhe des Rücktrages darauf, dass das zu versteuernde Einkommen des Vorjahres nicht unter den Grundfreibetrag sinkt, sonst verschenken Sie einen möglichen Verlustvortrag.“
„Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bei steuerrechtlichem Verlustvortrag des Betriebes gewerblicher Art“
„Verlustvortrag « Zurück Weiter » Vermächtnisnießbrauch“
„Nicht ausgeglichene Verluste können gemäß Â§ 10d EStG in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von einer Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des eine Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, “