Vermietung, Garagen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Aufwendungen für eine Garage, Carport oder Stellplatz sind Herstellungskosten und können nur zusammen mit dem Gebäude oder der Eigentumswohnung abgeschrieben werden, ebenso bei nachträglicher Errichtung der Garage (BFH-Urteil vom 28.6.1983, VIII R 179/79, BStBl. 1984 II S. 196). Ausnahme: Für die Garage gibt es eine eigene Abschreibung (linear mit 5 % über 20 Jahre), wenn die Garagen getrennt auf einem anderen Grundstück liegen (BMF-Schreiben vom 28.5 ...“
„Noch ein Nachtrag für Vermieter: Nachdem der Thread "Eintrag Nebenkosten aus Vermietung" nicht weiterführte, habe ich telefonisch erfahren, dass man auch die umsatzsteuerpflichtige Vermietung (z.b. von Garagen) in der Einkommensteuererklärung eingeben muss. Da es von dort keine Schnittstelle zur Umsatzsteuererklärung gibt, muss man die eingenommen Umsatzsteuer in der Gewinnermittlung noch einmal erfassen. So habe ich es zumindest verstanden.“
„Alle Mieten, die Sie für die Ãberlassung von Häusern, Wohnungen, Garagen usw. von Ihrem Mieter oder Pächter erhalten, stellen Einnahmen dar (Ausnahme). Sind mit dieser Miete alle Nebenkosten abgegolten (sog.“
„Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, aber nicht die längerfristige separate Vermietung von Parkplätzen oder Garagen;“