Vermietung, Haus
Weiterführende Informationen zum Thema
„die Selbstnutzung einer eigenen Eigentumswohnung, eines eigenen Einfamilienhauses oder einer eigenen Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus wird nunmehr anders besteuert. Soweit nach dem 31.12.1986 erstmals eine selbstgenutzte Wohnung im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung angeschafft bzw. benutzt wurde, ist dieses Kapitel ohne Bedeutung. Ausführungen zu diesem Thema sind dann im Abschnitt Anlage FW (selbstgenutztes Wohneigentum) zu finden.“
„Ohne weitere Angaben von Ihnen gegenüber dem Finanzamt wird der Haushaltsfreibetrag demjenigen Elternteil zugeordnet, bei dem das Kind zu Beginn des Kalenderjahres gemeldet war. Besitzen Sie mehrere Kinder, können Sie den Haushaltsfreibetrag doppelt beanspruchen, wenn jeweils mindestens ein Kind zuerst in Ihrer Wohnung und in der Wohnung Ihres (Ex-)Partners gemeldet war. Dann erhält nämlich jeder Elternteil einen Haushaltsfreibetrag.“
„Je höher dieser ist, desto besser kann die beschäftigungslose Zeit überbrückt werden. Und Eheleute, die beide berufstätig sind, können daran durchaus drehen, wie ein Urteil des Landesgerichtes Niedersachsen unter dem Aktenzeichen L 8 Ar 347/91 belegt. Wenn sie beide berufstätig sind, bei einem der beiden aber Arbeitslosigkeit abzusehen ist, lohnt sich der Wechsel der Steuerklassen. Man verläßt die gemeinsame Klasse IV und wählt die ungünstigere Kombination III und V.“
„Nach einem Brand Ende 2007 an Ihrem vermieteten Haus lassen Sie im Dezember 2007 das Haus für â?¬ 10.500,00 instand setzen und berücksichtigen diese Kosten in Ihrer Steuererklärung 2007 als Werbungskosten. Erst 2008 zahlt Ihnen die Versicherung â?¬ 25.000,00 aus. â?¬ 10.500,00 müssen Sie im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahme berücksichtigen, weil es sich um erstattete Werbungskosten handelt.“
„Bereits nach wenigen Monaten stellt sich Nachwuchs ein und die Eigentumswohnung ist zu klein geworden. Sie kaufen ein Haus. Es steht in Ihrem Ermessen, ob Sie nun das Haus als zweites Objekt oder als Folgeobjekt behandeln. In dem einen Fall (Zweitobjekt) wären Ihre Möglichkeiten für die Zukunft ausgeschöpft, im anderen Fall (Folgeobjekt) können Sie die Eigenheimzulage noch einmal nutzen.“
„Im Steuerrecht wird der Grundbesitz dem wirtschaftlichen Eigentümer, nicht dem im Grundbuch eingetragenen bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zugerechnet. Wirtschaftlicher Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über das Grundstück ausübt und andere Personen wirtschaftlich von der Einwirkung auf diesen Besitz ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 AO) ...“
„Wenn Sie lediglich die kleine Einliegerwohnung oder einzelne Räume Ihres ansonsten selbst genutzten Hauses/Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung vorübergehend vermieten - z.B. an Messe- oder Kongressbesucher -, dann brauchen Sie in Ihrer Steuererklärung die Mieteinnahmen nicht anzugeben, wenn sie weniger als â?¬ 520,00 betragen (Freigrenze; R 21.2 Abs. 1 EStR 2005).“
„Aber auch, wenn Sie überwiegend für Privatpersonen tätig sind, kann sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bezahlt machen. Besonders, wenn größere Investitionen ins Haus stehen. Denn Anschaffungen aller Art sind dann durch den lukrativen Vorsteuerabzug besonders gefördert. Die Umsatzsteuer, die man Ihnen in Rechnung stellt, geht direkt zu Lasten des Fiskus ...“
„Gerade wenn Sie Wohnungsbauförderung nach dem § 10e EStG erhalten und dort mit der Bemessungsgrundlage Ihres Neubaues deutlich unter der 168.740 EUR-Höchstgrenze geblieben sind. Denn zum einen müssen Kosten, die für einen Arbeitsraum beansprucht werden, aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden und schmälern so die Steuerersparnis des Hausbaus ...“
„Ein Mietshaus schlägt man manchmal nicht so ohne weiteres los. Daher kann zwischen dem Verkaufsentschluß und dem tatsächlichen Verkauf eine Menge Zeit vergehen. Die Verluste, die Ihnen während dieser Zeit mangels Eigennutzung oder Vermietung oder Verpachtung entstehen, können Sie bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns als Werbungskosten abziehen.“
„Die laufenden Grundstückskosten sind nicht nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar, weil das Haus vermietet war. Die Schuldzinsen sind nach zu berücksichtigen. Hat V das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist auch der Schuldzinsenabzug nicht zulässig, weil keine erstmalige Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt.“
„Ihre Ferienwohnung befindet sich in Ihrem ansonsten selbst genutzten Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder in unmittelbarer Nähe zur eigenen selbst genutzten Immobilie. Weitere Voraussetzung: Ihre selbst genutzte Wohnung ist groß genug, um dort auch Gäste unterzubringen.“
„§ 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen“
„Rudolf Stürzer, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Haus-und Grundbesitzervereins Münchenstellt...“
„Mustervorlage für Ihren Mietvertrag inklusive Übergabeprotokoll und Hausordnung“
„Gefördert wird die unentgeltlich überlassene Wohnung im eigenen Haus “