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das Steuer-Kompendium
Vermietung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei unentgeltlicher Ãberlassung der Wohnung an einen Angehörigen ist eine Anerkennung und damit ein steuersparender Verlust aus Vermietung gänzlich ausgeschlossen. Im Fall der verbilligten Vermietung hängt es von der Höhe der Miete ab, ob Sie die vollen Werbungskosten ansetzen dürfen oder nicht (§ 21 Abs. 2 EStG). Vermieten Sie eine zu Ihrem Privatvermögen gehörende Wohnung verbilligt zu Wohnzwecken, gilt ab 2004 Folgendes (BMF-Schreiben vom 8.10.2004, BStBl. 2004 I S ...“
„Um die Tätigkeit der Vermögensverwaltung gewerblichen Charakter zu verleihen, müssen besondere Umstände hinzutreten. Diese können darin bestehen, daß die Verwaltung des Grundbesitzes infolge des ständigen und schnellen Wechsels der Mieter eine Tätigkeit erfordert, die über das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß hinausgeht, oder daß der Vermieter zugleich Leistungen erbringt, die eine bloße Vermietungstätigkeit überschreiten ...“
„(2) Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehört auch der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus oder der Nutzungswert einer dem Steuerpflichtigen ganz oder teilweise unentgeltlich überlassenen Wohnung einschließlich der zugehörigen sonstigen Räume und Gärten. Beträgt das Entgelt für die überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 50% der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.“
„In aller Regel müssen noch weitere Einkünfte hinzukommen, wie z. aus der Vermietung einer Immobilie oder durch Kapitalerträge. Ohne solche Zusatzeinkünfte bleiben bei Alleinstehenden im Jahr 2008 - als Faustregel - Rentenbezüge von rund 16.600 â?¬ unversteuert. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich der Betrag; allerdings kommt es bei Eheleuten, bei denen ein Ehegatte noch arbeitet und der andere bereits Rente bezieht, häufig zu Steuernachzahlungen.“
„"Subsidiaritätsregel" des § 20 Abs. 8 EStG zuden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören. Für diese Einkünfte gilt also auch weiterhin die individuelle Besteuerung in Höhe des persönlichen Steuersatzes; auch Veräußerungsgewinne im Sinne von § 17 EStG (Beteiligung an Kapitalgesellschaften ab 1 %) fallen nicht unter die neue Abgeltungssteuer.“
„Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür dauerhaft bereitgehaltenen Ferienwohnung wird Ãberschusserzielungsabsicht angenommen, unabhängig davon, ob Sie Ihre Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Vermittlers vermieten (BMF-Schreiben vom 8.10.2004, BStBl. 2004 I S. 933 Tz. 16). Dann werden die Leerstandszeiten der Vermietung zugerechnet ...“
„Aufgrund neuer Rechtsprechung, der die Finanzverwaltung inzwischen gefolgt ist (z.B. Verfügung der OFD Düsseldorf vom 9.3.2005, DB 2005 S. 581), ist auch die Vermietung einer gemeinschaftlichen Wohnung an einen der Miteigentümer anzuerkennen (BFH-Urteil vom 18.5.2004, IX R 49/02, BStBl. 2004 II S. 929). Einzelheiten finden Sie in unserem Steuertipps Spezial Nr 3 »Miteigentum an Häusern und Wohnungen« ...“
„Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht);2.“
„In seiner Eigenschaft als Steuerberater fertigte der Kläger im Auftrage des Zedenten ? für diesen die Einkommensteuererklärung für 1988. Hierzu gehörte Anlage V über die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hinsichtlich des Wohnhauses des ..., welches dieser im Jahre 1986 für 450.000,00 DM erworben hatte.“
„Sie haben die Entscheidung über die Vermietung Ihrer Ferienwohnung einem Vermittler übertragen, der Ihnen nicht persönlich nahesteht (z.B. Reiseveranstalter, Kurverwaltung, Appartementverwaltung). Außerdem haben Sie eine Selbstnutzung für das ganze Jahr vertraglich ausgeschlossen.“
„Schließen Sie doch einfach einen Mietvertrag ab. Zwar hat der Bundesfinanzhof die Vermietung der Hälfte der Wohnung für unzulässig erklärt, ein kleines Kabäuschen dürfen Sie Ihrer Liebsten oder Ihrem Liebsten aber wohl vermieten. Und schon wird aus der Eigentumswohnung eine lukrative Mietskaserne.“
„Ein Gewerbebetrieb ist in der Regel gegeben bei der Vermietung von Ausstellungsräumen, Messeständen und bei der ständig wechselnden kurzfristigen Vermietung von Sälen, z.B. für Konzerte. Die Beherbergung in Gaststätten ist stets ein Gewerbebetrieb.“
„(8) Soweit Einkünfte der in den Absätzen 1, 2 und 3 bezeichneten Art zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen Einkünften zuzurechnen.“
„»VermieterPraxis« bietet Ihnen rechtssicheren Rat und praxisorientierte Lösungen zu allen wichtigen Themen der privaten Vermietung: Ob vermieterfreundlicher Mietvertrag, eine wasserfeste Betriebskostenabrechnung oder effizienter Umgang mit Mieterbeschwerden...“
„Das folgende kleine ABC führt die wichtigsten Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Haus- und Grundbesitz in alphabetischer Reihenfolge auf. Der Pfeil im Text (â??) verweist auf Stichworte mit weiteren Informationen.“
„Wenn Sie dem Finanzamt nicht einen der in Teil 2 genannten Fälle nachweisen konnten, wird es schwieriger: Wie überzeugen Sie das Finanzamt doch noch von der ausschließlichen Vermietung?“
„Die wichtigsten Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung finden Sie in dem folgenden alphabetisch geordneten ABC. Der kleine Pfeil im Text (â??) gibt an, wo Sie weitere Informationen finden.“
„Vermietung und Verpachtung 1. Aufteilung von Erhaltungsaufwand auf 2 bis 5 Jahre 2. Werbungskostenabzug trotz Verkaufsbemühungen pm2004-02.pdf“