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das Steuer-Kompendium
Verpflegung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Mehraufwendungen, die einem körperbehinderten Stpfl., der auf ständige Begleitung angewiesen ist, anlässlich einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstehen, können in angemessener Höhe neben dem Pauschbetrag für behinderte Menschen berücksichtigt werden. Die Notwendigkeit einer Begleitperson kann sich aus einem amtsärztlichen Gutachten oder aus den Feststellungen in dem Ausweis nach dem SGB IX, z. B ...“
„Wenn ja, so handelt es sich bei Ihren Treffen um eine Arbeitsgemeinschaft, die Ihrer beruflichen Fortbildung dient. Als Arbeitnehmer können Sie daher die entstandenen Fahrtkosten (für Pkw 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer) und Verpflegungsmehraufwendungen nach den Grundsätzen der Dienstreisen ansetzen. Angenommen, Sie treffen sich viermal im Jahr abwechselnd mit mehreren Kollegen und fahren im Duchschnitt 250 KM pro Strecke. Das macht: 4 x 250 x 2 x 0,30 EUR = 600 EUR zzgl.“
„Scheinbar gibt es einen Fehler bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Werbungskosten. Sowohl im "Vergleich des Steuerbescheides mit der Steuererklärung" wie auch bei der Ermittlung der Opfergrenze bei "Unterhalt für bedürftige Personen" kommt die Steuer-Spar-Erklärung 2008 bei der Summierung von "Aufwendungen für Arbeitsmittel", "Mehraufwendungen für Verpflegung" und "übrige Werbungskosten" auf ein viel zu geringes Ergebnis.“
„Wie bei allen Regeln, hat man aber jetzt auch hier die Ausnahme formuliert. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes sind nun Heilkuren, zu denen Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuß zu der Unterkunft, Verpflegung oder Anfahrt gewährt, von dieser Bescheinigungspflicht ausgenommen. Man geht davon aus, daß in diesen Fällen bereits die Krankenkasse die Notwendigkeit der Heilmaßnahme hinreichend geprüft hat ...“
„Müssen Sie für die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung ein Entgelt zahlen, so ist lediglich der Unterschiedsbetrag zwischen dem amtlichen Sachbezugswert und dem gezahlten Entgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wenn Sie also mindestens den Sachbezugswert zuzahlen, entsteht kein geldwerter Vorteil. Auf die Höhe des tatsächlichen Wertes kommt es nicht an.“
„Dieser Sonderausgabenabzug wird jedoch nur gewährt, wenn das Kind eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule besucht. Vom Abzug ausgenommen ist das Entgelt für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Schulgeldzahlungen für den Besuch deutscher Schulen im Ausland werden nicht als Sonderausgaben anerkannt.“
„Unterhält der Steuerpflichtige am bisherigen Wohnort keinen eigenen Hausstand, so können Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung zum Zwecke der Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 21.8.1974 - BStBl 1975, Teil II, Seite 79).“
„6 oder auf Kindergeld hat, für den Besuch einer gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule sowie einer nach Landesrecht anerkannten allgemein bildenden Ergänzungsschule entrichtet mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung.“
„Ihre Haushaltshilfe lebt nicht vom Lohn allein. Deshalb zählt auch die gesamte Verpflegung, die sie bei Ihnen erhält, zu den absetzungfähigen Aufwendungen. Eine Mahlzeit schlägt dabei mit einem Sachbezugswert von 2,25 EUR zu Buche. Aber auch alles andere, was Ihre Kraft zu sich nimmt, geht im Grunde zu Lasten des Staates.“
„Die Vergütung für ein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis kann nur insoweit als Arbeitslohn behandelt werden, als sie angemessen ist und nicht den Betrag übersteigt, den ein fremder Arbeitnehmer für eine gleichartige Tätigkeit erhalten würde ...“