Versicherungen, Erwerbsunfähigkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„übergangsgeld, das nach den §§ 62 bis 64 des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) oder entsprechenden Regelungen gewährt wird, wenn das übergangsgeld wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Erreichens der tariflichen oder der sogenannten flexiblen Altersgrenze gezahlt wird. Beim übergangsgeld, das wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt wird, ist Voraussetzung, daß der Angestellte im Zeitpunkt seines Ausscheidens das 63., bei Schwerbehinderten das 60 ...“
„Ein Arbeiter wird im Alter von 48 Jahren durch Krankheit erwerbsunfähig. Er erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese wird gezahlt bis zum Tode des Rentners oder bis dieser das Alter erreicht, bei dem eine Umwandlung in das Altersruhegeld erfolgt (etwa 62. Lebensjahr).“