Versicherungen, Haftpflicht
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es bietet damit auch viele Möglichkeiten der Steuerersparnis. Der Sprit, die Wartung und die Reparatur, die eigene Garage, die Kraftfahrzeugsteuer, die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, die Absetzungen für die Abnutzung und die Zinsen eines aufgenommenen Kredites sind bei zulässigem Ansatz der tatsächlichen Kosten, zum Beispiel bei Dienstreisen, in der Rubrik der Gesamtkosten Ihres Schmuckstücks zu berücksichtigen ...“
„März 1988 - BStBl 1988, Teil II, Seite 706). Zu den berücksichtigungsfähigen Unfallkosten gehören auch Schadensersatzleistungen, die der Arbeitnehmer unter Verzicht auf die Inanspruchnahme seiner gesetzlichen Haftpflichtversicherung selbst getragen hat, nicht dagegen die in den Folgejahren erhöhten Beiträge für die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung, wenn die Schadensersatzleistungen von dem Versicherungsunternehmen erbracht worden sind (BFH-Urteil vom 11.7 ...“
„Denn sämtliche Unfallkosten inklusive der Schadensersatzleistungen, möglicher Prozeßkosten und der Wertminderung Ihres Fahrzeugs sind neben den Pauschbeträgen für Dienstfahrten und Pendeln voll als zusätzliche Berufskosten abzugsfähig. Das gilt auch für Schadensersatz, den Sie unter Verzicht auf die Inanspruchenahme der gesetzlichen Haftpflicht aus der eigenen Tasche bestreiten. Vorausgesetzt, es war kein Alkohol im Spiel. Es sei denn, Sie sind Bierfahrer.“
„Hier aufpassen: Oft verlangen Makler (die ja von den Versicherungen eine Provision bekommen) noch zusätzliche Gebühren. Ausserdem werden häufig noch alle weiteren Versicherungen (Haftpflicht usw.) mit verkauft. Daher empfehle ich einen Spezialmakler. Bitte das Thema nicht unterschätzen, die neuen Bestimmungen ab 01.01.2008 bieten eine Vielzahl von Haftungsrisiken (Beratungspflicht) für den Arbeitgeber (auch bei U-Kassen).“