Versicherungen, Pflege
Weiterführende Informationen zum Thema
„§ 33b EStG erläutert den Pauschbetrag für Pflegepersonen (Pflegepauschbetrag): Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, kann er an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG (außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung) einen Pauschbetrag von 924 EUR im Kalenderjahr geltend machen (Pflegepauschbetrag), wenn er dafür keine Einnahmen erhält.“
„Kosten für die Unterbringung (eigene Unterbringung oder die Unterbringung des Ehegatten) in einem Alters- oder Pflegeheim sind unter Umständen abzugsfähig. Ein Abzug ist möglich, wenn der Aufenthalt durch eine Krankheit oder eine Pflegebedürftigkeit verursacht wird. Zum Abzug zugelassen sind die reinen Pflegeleistungen. Auf den gesonderten Ausweis in der Rechnung ist zu achten.“
„Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr ...“
„26. Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr ...“
„Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Oldtimer sind in der StVZO geregelt. Wesentlich für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ist u.a., dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurde und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird. Eine Begrenzung hinsichtlich der Jahresfahrleistung besteht nicht.“
„Bei dem in diesem Feld eingetragene Betrag scheint es sich um die im Jahr gezahlten Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anteile zur freiwlligen Kranken- und Pflegeversicherung zu handeln. Zumindest stimmt der Betrag auf den Cent genau mit der Summe der Beträge laut meiner Gehaltsabrechnungungen für Januar bis Dezember 2006 überein.“
„§ 10 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Einkommensteuergesetz in der für den Veranlagungszeitraum 1997 geltenden Fassung und alle nachfolgenden Fassungen einschließlich der zum 1. Januar 2005 durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427) in Kraft getretenen Nachfolgevorschrift des § 10 Absatz 1 Nr ...“
„Pflegereform: Anspruch auf Kurzzeitpflege für behinderte Kinder (Sonstige Rechtsgebiete)“
„ R 44 ErbStR 2003 - Pflege- und Unterhaltsleistungen Zu § 13 ErbStG“