Versicherungen, Rechtsschutz
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Sonstige Vorsorgeaufwendungen
„Für Rentenversicherungen gelten die gleichen Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug wie bei Kapitallebensversicherungen, jedoch mit folgenden Einschränkungen: Die Einhaltung eines Mindesttodesfallschutzes ist nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 22.8.2002, BStBl. 2002 I S. 827 Tz. 30) und bei Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht spielt zudem die Vertragslaufzeit und Beitragszahlungsdauer keine Rolle.“