Versicherungen, Unfall
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Renten sind sicher. Zumindest halbwegs, denn jeder Arbeitnehmer hilft mit seinen Beiträgen zu den Sozialversicherungen, den Generationenvertrag aufrecht zu erhalten. Und um den Werktätigen nicht nur langfristig hinzuhalten, sondern auch kurzfristig zur Arbeit anzuspornen, hat sich der Gesetzgeber eine Möglichkeit ausgedacht, bereits heute steuerlich von seinen Leistungen für unser aller Zukunft zu profitieren ...“
„Um am Jahresende die Gesamtkosten Ihres PKW ermitteln zu können, müssen Sie die entsprechenden Kostenbelege haben, vor allem Tankquittungen, Werkstattrechnungen, Beitragsrechnungen der Kfz-Versicherungen, Steuerbescheid des Finanzamtes. Die Belege müssen Sie - zumindest für das erste Jahr (!) - dem Finanzamt als Nachweis für Ihren Kilometersatz vorlegen.“
„Von praktischer Bedeutung sind vor allem die Kosten, die durch einen Kraftfahrzeug-Unfall entstehen. Hierbei ist zu unterscheiden: Tritt der Unfall auf einer Privatfahrt ein, sind die Unfallkosten dem privaten Lebensbereich zuzuordnen und deshalb nicht abziehbar. Ist die Fahrt dagegen betrieblich (beruflich) veranlasst, dann sind die Unfallkosten selbst dann Betriebsausgaben, wenn der Unfall auf einem bewussten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht.“
„Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen gilt: Wird der Nutzungswert nach der 1 %-Regelung ermittelt und versteuert, ist damit auch der geldwerte Vorteil von Unfallkosten, die der Arbeitgeber trägt, abgegolten. Einen geldwerten Vorteil brauchen Sie also nicht zusätzlich zu versteuern, unabhängig davon, ob sich der Unfall auf einer dienstlichen oder privaten Fahrt ereignet hat (Ausnahme aber bei Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers).“
„Sie können den Antrag auf Veranlagung nachträglich einreichen falls Sie ohne eigenes Verschulden verhindert waren (z.B. infolge von Unfall, Krankheit oder Naturgewalten). Um die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erreichen zu können, müssen Sie allerdings einen begründeten Antrag beim Finanzamt stellen - ansonsten glaubt dieses nämlich, Sie hätten die Frist schlichtweg verschlafen.“
„Wenn Sie einen Unfall gebaut haben, lohnt es sich, auf dumm zu machen: mein Name ist Hase, ich weiß von nichts. Denn wenn man Ihnen nicht nachweisen kann, daß Sie bei der Schädigung vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben, werden die Schadensersatzleistungen als zwangsläufig anerkannt und damit abzugsfähig. Dies gilt für vorsätzlichen Raubmord natürlich nicht.“
„Wenn Ihr Fahrzeug aber nicht aus Materialermüdung oder Hinfälligkeit, sondern durch einen Unfall auf einer Dienstfahrt oder auf der Strecke zwischen Heim und Firma in seinen beklagenswerten Zustand gekommen ist, können Sie den Austauschmotor ganz unter der Rubrik Werbungskosten eintragen. Denn schließlich befanden Sie sich auf geschäftlicher Fahrt. “
„Aber nur, wenn Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Eine freiwillige Rente an Ihren Herrn Vater ist so zum Beispiel nicht rentabel, eine Schadenersatzrente nach einem von Ihnen verschuldeten Unfall aber sehr wohl.“
„Der Personenschaden beim Verkehrsunfall 20.09.2008“
„Durch einen Unfall kann man schlagartig altern “