Versicherungsbeiträge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dann sollten Sie auf Nummer sicher gehen. Normalerweise mindern die Dividenden, überschüsse oder Gewinnanteile, die Ihnen gutgeschrieben werden, die Summe der Versicherungsbeiträge, die Sie von der Steuer absetzen können. Nicht aber, wenn Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen auf andere Zahlungsmodalitäten einigen: Wenn zum Beispiel die Dividenden und Anteile nicht sofort ausgezahlt, sondern zur Verkürzung der Versicherungsdauer oder zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet werden ...“
„Teilt man nun den Gesamtbeitrag beider Angestelltengruppen durch die Anzahl der Mitarbeiter kommt man auf einen Jahresbetrag pro Mitarbeiter, welcher unter 62 Euro/Jahr liegt. Ist dies möglich obwohl die Versicherungsbeiträge im Versicherungsvertrag den einzelnen Personen direkt zugeordent werden können? Es ist hierbei noch anzumerken, dass nur die Versicherung für die Geschäftsführer auch alle privaten Unfälle versichert.“
„Zu den Aufwendungen für den typischen Unterhalt gehören grundsätzlich auch Kosten der Unterbringung in einem Altenheim oder Altenwohnheim (BFH-Urteil vom 29.9.1989 - BStBl 1990, Teil II, Seite 418). Den Aufwendungen für den typischen Unterhalt sind auch Versicherungsbeiträge, deren Zahlung der Steuerpflichtige übernommen hat, zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 31.10.1973 - BStBl 1974, Teil II, Seite 86) ...“
„Auch die Versicherungen Ihrer Mutter oder eines anderen Pflegebedürftigen, dessen Zahlung nun durch Sie erfolgt, können der Rubrik des "Unterhalts bedürftiger Personen" Ihrer Steuererklärung zugerechnet werden. Sie sind daher nicht in der Spalte der Versicherungsbeiträge auf Seite drei des Hauptvordrucks, sondern hier bei den Unterhaltszahlungen aufzuführen. “