Verwitwete
Weiterführende Informationen zum Thema
Bundesministerium der Finanzen: Lohnsteuer
„ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht grundsätzlich einem im Ãbrigen allein stehenden Arbeitnehmer zu, in dessen Haushalt mindestens ein Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, das auf der Lohnsteuerkarte dieses Arbeitnehmers unter der Kinderfreibetragszahl zu berücksichtigen ist, oder für das er Kindergeld erhält,“
steuernetz.de - Nur echte Alleinerziehende werden entlastet
„Bei allein erziehenden Arbeitnehmern wird der Entlastungsbetrag schon im Laufe des Jahres durch die Steuerklasse II berücksichtigt, die für ein minderjähriges Kind die Gemeinde einträgt und für ein volljähriges Kind das Finanzamt . Verwitwete können aber im Jahr des Todes ihres Ehepartners und im Folgejahr die Steuerklasse II nicht bekommen, sondern die Klasse III ...“
steuernetz.de - Anspruchsberechtigte und Höhe der Freibeträge
„Verwitwete Eltern bekommen ab dem Monat des Todes des anderen Elternteils den vollen Kinderfreibetrag. Waren die Eltern nicht verheiratet, so bedeutet das den Sprung vom halben zum ganzen Kinderfreibetrag.“
