Voraussichtlich Dauernde Wertminderung
Weiterführende Informationen zum Thema
Abschreibung - Wikipedia
„Für Gegenstände des Umlaufvermögens sind steuerlich lediglich Teilwertabschreibungen zulässig, da sich der Wert des Umlaufvermögens in der Regel nicht durch Zeitlauf und definitionsgemäß nicht durch Nutzung mindert, womit ein planmäßiger Wertverlust jedenfalls ausbleibt ...“