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das Steuer-Kompendium
Vorauszahlungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es ist wieder soweit: Mit dem Einzug des neuen Jahres sind zur Einhaltung steuerlicher Pflichtigen wieder etliche Steuertermine zu beachten. Werden keine (ausreichenden) Steuerabzugsbeträge einbehalten, wie die Lohnsteuer bei den Arbeitnehmern oder Zinsabschlagsteuer bei den Beziehern von Kapitaleinnahmen, dann wird die voraussichtlich für das laufende Jahr zu zahlende Einkommensteuer im Wege vierteljährlich zu leistender Vorauszahlungen erhoben.“
„20.02.2008 (VIII ZR 49/07)das so genannte Abflussprinzip bejaht und somit zugelassen. Dies beinhaltet, dass alle fälligen Vorauszahlungen sowie Nachzahlungen, die aufgrund einer im laufenden Jahr erteilten Abrechnung geleistet wurden abgerechnet werden können. Die Abrechnung nach dem so genannten Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip ist nach §§ 556 ff. nicht zwingend erfoderlich, so der BGH.“
„(4) 1Wenn sich nach der Abrechnung ein Überschuss zuungunsten des Steuerpflichtigen ergibt, hat der Steuerpflichtige (Steuerschuldner) diesen Betrag, soweit er den fällig gewordenen, aber nicht entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen entspricht, sofort, im Übrigen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten (Abschlusszahlung) ...“
„Dies bietet Ihnen viel Spielraum zur legalen Manipulation. Wenn sich also eine aufwendige Gebißsanierung ankündigt, die die Kasse nicht tragen wird, können Sie durch Vorauszahlungen vielleicht schon im Vorhinein Ihre Steuerschuld mildern. Oder Sie schieben die notwendige Ausgabe in Gänze in das nächste Jahr, in dem Sie dann natürlich auch Steuern sparen ...“
„Zur Festsetzung der Einkommensteuer-, Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen teile ich Ihnen mit, daß ich für das erste Geschäftsjahr mit Anlaufverlusten rechne. Ich bitte Sie daher, die Vorauszahlungen vorerst auf 0,-- DM festzusetzen.“
„Anhebung des Mindestbetrags zur Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf 400 € im Kalenderjahr bzw. 100 € im Vorauszahlungszeitpunkt sowie für Erhöhungen auf 100 € und für nachträgliche Erhöhungen auf 5.000 €, § 37 Abs. 5 EStG“
„I S. 3310) sind im Hinblick auf Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks erstmals für Vorauszahlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 geleistet wurden.2§ 11 Abs. 2 Satz 4 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 13.“
„Es ist für den Ansatz als Sonderausgabe unmaßgeblich, ob es sich um Vorauszahlungen, Abschlußzahlungen oder um einbehaltene Kirchensteuern aus Lohnzahlungen handelt. Ebenfalls unbeachtlich ist der Zeitraum, für den die Zahlung erfolgt.“
„Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden. “
„ Abschnitt 74 GewStR 1998 - Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen ( § 19 Abs. 3 und 4 GewStG , § 29 GewStDV ) “
„die folgenden Beträge, wie sie nach § 37 Abs. 3 bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind:a)“
„Alles auf einen Blick: Verbrauchswerte, Verteilung aller Kosten, eingerichtete Umlageschlüssel, Guthaben, Nachzahlungen und neue Vorauszahlungen“
„ § 29 GewStDV - Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen “
„Aufwendungen, die im Zusammenhang mit nicht realisierten Bauvorhaben, nicht erworbenen Objekten oder entgegen ursprünglicher Planung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekte anfallen, z.B ...“