Vorläufige Steuerfestsetzung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 Abs.“
„Zudem habe das Finanzamt die Durchführung des Verlustrücktrages bis zu einem endgültigen Bescheid zurückstellen dürfen. Durch die Abgabe einer vorläufigen Einkommensteuererklärung habe der Kläger dargestellt, er werde weitere Unterlagen nachreichen ...“