Vorsorgeaufwendungen
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Versicherungen
„Haben Sie die Höchstgrenze für abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen noch nicht erreicht, so verschenken Sie unter Umständen bares Geld. Prüfen Sie, in welchem Ausmaß sich weitere private Vorsorgeaufwendungen steuerlich auswirken und schließen Sie gegebenenfalls eine private Lebensversicherung ab. Sofern Sie durch höhere Vorsorgeaufwendungen einen Steuervorteil erzielen, beteiligen Sie den Fiskus an Ihren Beiträgen zur Lebensversicherung ...“
Familie und Eltern Tipp - Steuer Trick - KONZ Steuertipp
„Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Vorsorgeaufwendungen und übrigen Sonderausgaben. Insbesondere den Vorsorgeaufwendungen ist seit 2005 besondere Beachtung zu schenken, denn in einem großen Rundumschlag hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz nicht nur die Besteuerung von Renten und Pensionen, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen auf völlig neue Füße gestellt ...“
Bund der Steuerzahler - Tipps für Senioren
„Rentnern stehen, wie anderen Steuerzahlern auch, verschiedene Steuer-Freibeträge ? z. der Grundfreibetrag in Höhe von derzeit 7664/15328 Euro (ledig/verheiratet) oder Freibeträge für so genannte Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungsbeiträge ? zu. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind für Alleinstehende, die im Jahr 2005 in Rente gegangen sind oder bereits eine gesetzliche Rente bezogen haben, deshalb rund 19.000 Euro pro Jahr, das sind etwa 1.580 Euro pro Monat, steuerfrei ...“
Steuerlotse: Ohne Hauptbeschäftigung
„8 Sofern außer dem Entgelt aus der geringfügigen Beschäftigung nur Sozialrente bezogen wird, dürfte es bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte letztlich aber wegen der günstigen Rentenbesteuerung (Ertragsanteil) in vielen Fällen zu keiner Steuerbelastung kommen, da die Einkünfte (also steuerpflichtige Einnahmen nach Berücksichtigung insbesondere der Werbungskosten-Pauschbeträge und der steuerlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen) unter dem Grundfreibetrag (2004: 7 ...“
Bundesministerium der Finanzen: Sonderausgaben
„Bestimmte im Gesetz abschließend aufgezählte Ausgaben können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Sie sind entweder unbeschränkt (z.B. gezahlte Kirchensteuer) oder im Rahmen von gestaffelten Höchstbeträgen beschränkt abziehbar (Vorsorgeaufwendungen = Versicherungsbeiträge mit Vorsorgecharakter) oder bis zu einem festen Höchstbetrag abzugsfähig (z.B ...“
steuernetz.de - Was sind Vorsorgeaufwendungen?
„Vorsorgeaufwendungen sind Versicherungsbeiträge, aber nicht jeder Beitrag zu einer Versicherung ist auch eine Vorsorgeaufwendung! Nicht dazu gehören Beiträge zu Sachversicherungen - wie zum Beispiel Feuer-, Einbruchs-, Wasser-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Kfz-Kasko- und Gebäudeversicherungen - und Beiträge zu Bausparkassen und zu ab 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen. Teilweise können Aufwendungen für Sachversicherungen auch “
SteuerThek: Einnahmen aus Sonstigen Einkünften
„Achten Sie darauf, daß Sie nur den Eigenanteil übernehmen. Der Zuschuß ist - dem Arbeitgeberanteil am Krankenversicherungsbeitrag vergleichbar - kann nicht den Vorsorgeaufwendungen steuerlich zugeordnet werden. Haben Sie eine private Zusatzversicherung, so vergessen Sie nicht, auch diese Beträge auf dem Mantelbogen Seite 3, anzugeben. Hier tragen Sie auch als privat versicherter Rentner Ihre Beiträge ein.“
SteuerThek: Betriebsausgaben
„Unternehmerisches Risiko ist ja häufig viel größer als privates. Daher sind im Gegensatz zu privaten Vorsorgeaufwendungen betrieblich veranlaßte Versicherungen in voller Höhe in der Rubrik der Betriebsausgaben abzugsfähig. Das heißt, zu einem guten Teil trägt die Transportversicherungen, die Versicherungen für Betriebsgebäude, die Haftpflicht- und die Unfallversicherungen für Firmenwagen usw. der Staat.“
steuernetz.de - Außer Vorsorgeaufwendungen sind noch weitere Sonderausgaben abziehbar
„Die Sonderausgaben unterteilen sich in zwei Bereiche: Zum einen gibt es die Vorsorgeaufwendungen. Zum anderen gibt es die übrigen Sonderausgaben, bei denen es sich um weitere Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt, die Sie kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung aus sozialen und steuerpolitischen Gründen in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd ansetzen dürfen ...“
steuernetz.de - Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind nur begrenzt absetzbar
„Die meisten Angestellten schöpfen den Höchstbetrag bereits mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aus. Bei Beamten ist der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen niedriger als der Vorsorgehöchstbetrag nach altem Recht. Daher ist bei der Günstigerprüfung in der Regel die alte Berechnungsmethode vorteilhafter.“
EStG - Einzelnorm
„(2) 1Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, wird für die Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen.2Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus 1.“
Diskutieren Sie mit!: FA hat tatsächliche Vorsorgeaufwendungen angesetzt, niedriger als Vorsorgepauschale
„4947,00 ? sind die tatsächlichen Kosten, daraus ergibt sich ein Abzug für Vorsorgeaufwendungen von rd. ? 4350 (?) hab den Bescheid grad nicht vorliegen. Die Berechnung mit der Pauschlen ergibt jedoch einen Abzug in Höhe von ? 5.007.“
SteuerThek: Lohnsteuerermäßigungsverfahren
„Hier ist die Besonderheit zu beachten, daß die Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) nicht im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt werden, da sie pauschal in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind.“
Altersvorsorge, Renten und Pensionen
„Denn: Seit 2005 werden die steuerlich abziehbaren Versicherungsbeiträge für Vorsorgeaufwendungen und die zu versteuernden Anteile an Renten und Pensionen völlig anders berechnet.“
SteuerThek: Allgemein Sonderausgaben
„Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags; der Betrag ist vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte zu bescheinigen (siehe Abschnitt Vorsorgeaufwendungen),“
Diskutieren Sie mit!: FA hat tatsächliche Vorsorgeaufwendungen angesetzt, niedriger als Vorsorgepauschale
„Es ging nur darum, ob jemand schon mal Erfahrung gemacht hatte, das die ERKLÄRTEN NIEDRIGEREN Vorsorgeaufwendungen angesetzt wurden.“
EStG - Einzelnorm
„Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 erzielen und die ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben,um den Betrag zu kürzen, der, bezogen auf die Einnahmen aus der Tätigkeit, die die Zugehörigkeit zum genannten Personenkreis begründen, dem Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht ...“
steuernetz.de - Die Vorsorgehöchstbeträge ab 2005
„Für die Beiträge zu einer Rürup-Rente wurde in § 10 Abs ...“
