Vorsorgepauschale, Zusammen Veranlagung
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern
„Bei zusammen veranlagten Ehegatten bezieht sich die 410-Euro-Grenze auf die Nebeneinkünfte beider Ehegatten; die Freigrenze wird nicht verdoppelt. Bei getrennter Veranlagung gilt die Freigrenze für jeden Ehegatten gesondert.“