Vorsteuer, Arbeitszimmer
Weiterführende Informationen zum Thema
Richtlinie 24 UStR 2008 hier in der aktuellen Fassung
„U ist Schriftsteller und nutzt in seinem ansonsten für eigene Wohnzwecke genutzten Einfamilienhaus, das er insgesamt seinem Unternehmen zugeordnet hat, ein Arbeitszimmer für seine unternehmerische Tätigkeit.“