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Vorsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei einer Betriebsprüfung überraschend festgestellt wird, dass Vorsteuerbeträge zu Unrecht in Anspruch genommen wurden, da die Eingangsrechnungen nicht den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes genügen, §§ 14 und 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).“
„Die Finanzverwaltung hat zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für rund 60 Wirtschaftszweige pauschale Vorsteuersätze aufgestellt, mit denen die Vorsteuer für alle Betriebsausgaben insgesamt vereinfacht ermittelt werden kann (§ 23 UStG, Anlage zu §§ 69 f. UStDV 1999). Beim Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen gilt als abziehbare Vorsteuer ein bestimmter Prozentsatz des Nettoumsatzes.“
„Dies erreichen Sie indem sie sich ein Verrechnungskonto noch nicht ergebniswirksam (ich glaube SKR04 - 1486) und ein Vorsteuerkonto nicht ergebniswirksam anlegen (ich glaube im SKR 04 - 1480). Buchung dann Verrechnungskonto im Soll an die jeweiligen Aufandskonten im Haben und Vorsteuer noch nicht ergebniswirksam im Haben. Bei Zahlung im Folgejahr ist das Verrechnungskonto gegen Aufwand und Vorsteuer ergebniswirksam (ich glaube im SKR 04 - 1481) vorzunehmen.“
„Die Beklagte hat zu diesem angeblichen Gegenanspruch des Fiskus ausgeführt, die Klägerin habe die Einfuhr-Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen. Dies sei jedoch nur dann statthaft, wenn die Einfuhr-Umsatzsteuer auch tatsächlich - innerhalb von 6 Wochen - entrichtet werde. Da dies nicht der Fall gewesen sei, habe die Klägerin den Vorsteuerabzug unberechtigt geltend gemacht und müsse die entsprechende Umsatzsteuer - konkret 4.792,26 DM - nachentrichten.“
„In der »Steuer-Spar-Erklärung« ist bei der »Gewinnerfassung« im Dialog »Umsatzsteuervoranmeldung« der Nettobetrag beim Leistungsempfänger (Auftraggeber = Kunde) unter »Weitere Umsätze/Umsätze nach § 13b UStG« einzugeben und seine abziehbare Vorsteuer unter »Vorsteuer/Vorsteuer nach § 13b UStG«. In der Anlage UR ist das Nettoentgelt auf der Vorderseite einzutragen.“
„Wollen Sie sich dennoch den Abzug der Vorsteuer aus den Anschaffungskosten sichern, müssen Sie eine mindestens 10 %ige betriebliche Nutzung des PKWs nachweisen. Ihn können Sie dann dem gewillkürten Betriebsvermögen zuordnen oder - wenn er im Privatvermögen bleiben soll - ganz oder nur hinsichtlich des betrieblich genutzten Teils dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen (BMF-Schreiben vom 30.3.2004, BStBl. 2004 I S. 451) ...“
„Errichtet ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ein Gebäude, das er teils betrieblich, teils für eigene Wohnzwecke nutzt, kann er die in den gesamten Baukosten enthaltenen Vorsteuerbeträge abziehen. Dazu muss er das Gesamtgebäude seinem Unternehmensvermögen zuordnen, dafür die Eigennutzung als steuerpflichtigen Eigenverbrauch behandeln und darauf Umsatzsteuer zahlen (EuGH, Urteil vom 8.5.2003, Rs.C - 269/00, BB 2003 S ...“
„ Beim Thema "Vorsteuer" geht es um Geld - um sehr viel Geld. Fachleute schätzen, dass deutschen Unternehmern durch nicht gestellte Anträge auf Vorsteuervergütung jedes Jahr etwa 1 - 2 Milliarden Euro durch die Lappen gehen. Denn immer mehr Unternehmer haben betrieblich bedingte Auslandskontakte - natürlich vor allem innerhalb der EU.“
„Das Programm setzt dann automatisch eine Umsatzsteuer von 19 % und eine Vorsteuer in gleicher Höhe an, die sich gegenseitig aufheben. Beim Kauf im außereuropäischen Ausland ist die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer im Programm unter »Vorsteuer/Einfuhrumsatzsteuer« einzutragen.“
„ R 239Â UStRÂ 2008 - Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge“
„Sind Sie berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen und führen diese auch ab, dann können Sie auch die Vorsteuer geltend machen.“
„Im Fokus: Vorsteuerbeschränkung gemischt genutzter Fahrzeuge kommt zurück“