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das Steuer-Kompendium
Weihnachtsgeld
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Zahlung sollte ursprünglich zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes beitragen. Im Arbeitsvertrag kann eine Vereinbarung getroffen worden sein, wonach der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet ...“
„Laufender Arbeitslohn ist regelmäßig dem Monat zuzuordnen, für den er gezahlt wird. Sonderzuwendungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), die in Monaten zufließen, in denen an allen Tagen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 oder 2 EStG vorliegen, sind dem Berücksichtigungszeitraum zuzuordnen, soweit sie diesem auch wirtschaftlich zuzurechnen sind (>BFH vom 1.3.2000 - BStBl II S ...“
„Wenn Sie in einem Monat eine Sonderzahlung erhalten, die nicht laufend bezahlt wird, beispielsweise das 13. Gehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Tantiemen, Abfindungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Jubiläumsgelder oder Nachzahlungen von Arbeitslohn, die sich nicht auf das aktuelle Jahr beziehen, dann handelt es sich um einen »sonstigen Bezug« (R 115 Abs. 2 LStR 2005).“
„Das Weihnachtsgeld für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes wird für die Jahre 2006 bis 2010 halbiert. Für die Bundesregierung sowie die parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatsekretäre wird es ganz abgeschafft. Insgesamt leistet die öffentliche Verwaltung damit einen Sparbeitrag von rund einer Milliarde Euro jährlich ab 2006.“
„Besonders gefährlich ist, dass Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf das ganze Jahr umgerechnet werden. Ãbersteigt dadurch der monatliche Arbeitslohn die Verdienstgrenze von â?¬ 400,00, ist die Beschäftigung nicht nur für den Monat der Zahlung, sondern für das ganze Jahr steuer- und sozialversicherungspflichtig ...“
„November 2004 eingetragen werden. Wenn Sie den Freibetrag erst im November eintragen lassen und Ihr Weihnachtsgeld im Dezember 2004 ausgezahlt wird, werden Ihnen praktisch keine Steuern mehr für diesen Monat abgezogen. Sie erhalten Ihr Bruttogehalt als Nettogehalt. Es werden lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.“
„Müssen Sie an Ihren Arbeitgeber Arbeitslohn zurückzahlen (z.B. Weihnachtsgeld), den Sie unberechtigterweise im Vorjahr zu viel erhalten haben, mindert eine Bruttolohnrückzahlung als negative Einnahme Ihren Bruttoarbeitslohn im laufenden Jahr (BFH-Urteil vom 7.11.2006, VI R 2/05, BStBl. 2007 II S. 315).“
„Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil ihres Gehalts (z.B. laufender Lohn, Gehaltserhöhung, Weihnachtsgeld) für die betriebliche Altersversorgung verwendet wird (sog. Entgeltumwandlung), sofern dies durch Tarifvertrag vorgesehen ist ...“
„Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und ähnliche Sonderzahlungen sind unabhängig von ihrer Höhe als sonstige Bezüge zu versteuern.“
„der Wehrsold, die Sachbezüge, das Weihnachtsgeld und das Entlassungsgeld von Wehrpflichtigen (BFH-Urteil vom 31.7.1981 - BStBl 1981, Teil II, Seite 805),“