Werbungskostenpauschbetrag, Renten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge werden Zuflüsse und Abflüsse nur berücksichtigt, wenn sie in dem zu beurteilenden Kalenderjahr anfallen. So bleiben beispielsweise die spätere Rückforderung von BAföG-Zuschüssen (>BFH vom 11.12.2001 - BStBl 2002 II S. 205) oder Rentennachzahlungen in späteren  Jahren (>BFH vom 16.4.2002 - BStBl II S. 525) bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des laufenden VZ unberücksichtigt.“