Wiedereinsetzung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es sei denn, es handelt sich um die Einspruchsfrist Ihres Steuerbescheids. Denn da das Finanzamt nicht erwarten kann, daß der Steuerzahler nur auf Nachricht wartet, können Sie die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Sie von einer wichtigen Reise zurückgekehrt, von einer plötzlichen Krankheit geheilt oder einem schweren Unfall genesen sind. Die Frist wird dann erneuert, die Zeit in diesem Sinne angehalten.“
„Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies, geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden. Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.“
„ich würde Ihnen empflehlen, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorighen Stand zu stellen ( § 110 AO ). Der Wegfall des Hindernisses bezeichnet dabei Ihre Kenntnisnahme von dem tatsächlichen Nichteingang Ihres Einspruchs.“