Wirtschaftsgut, Geringwertiges
Weiterführende Informationen zum Thema
Geringwertiges Wirtschaftsgut - Wikipedia
„Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist ein Wirtschaftsgut , welches“
Steuerglossar.de
das Steuer-Kompendium
„Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des § 6 Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist ein Wirtschaftsgut , welches“