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das Steuer-Kompendium
Wirtschaftsgut
Weiterführende Informationen zum Thema
„(3) 1Wird die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einer anderen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Sinne des Absatzes 1 innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren nach Änderung der Zuordnung, aufgehoben, ist der für dieses Wirtschaftsgut gebildete Ausgleichsposten ohne Auswirkungen auf den Gewinn aufzulösen und das Wirtschaftsgut mit den fortgeführte...“
„Ein anderes Wirtschaftsgut entsteht z.B., wenn ein Gebäude durch einen grundlegenden Umbau in seinem Zustand so wesentlich verändert wird, daß es bei objektiver Betrachtung als neues Wirtschaftsgut erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.1974 - BStBl 1975, Teil II, Seite 424, und BFH-Urteil vom 26.1.1978 - BStBl 1978, Teil II, Seite 280 und Seite 363), oder wenn ein Anbau mit dem bestehenden Gebäude verschachtelt ist und die Neubauteile dem Gesamtgebäude das Gepräge geben (vgl. BFH-Urteil vom 9.8 ...“
„Es ist in der Regel für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts auch ohne Bedeutung, ob die Veräußerung unter Zwang geschehen ist. Ausnahmsweise kann eine Veräußerung unter Zwang nicht unter § 23 EStG fallen, wenn sie wegen alsbaldiger Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts nicht zu einer Gewinnverwirklichung führt (vgl. BFH-Urteil vom 29.6.1962 - BStBl 1962, Teil III, Seite 387). Das gilt nur bei unmittelbar bevorstehender, aber nicht bei künftig drohender Enteignung (BFH-Urteil vom 16 ...“
„Wie ein Gebäude ist auch ein Nutzungsrecht zu behandeln, das durch Baumaßnahmen an einem Gebäude des Nutzungsberechtigten entstanden und wie ein materielles Wirtschaftsgut mit den Herstellungskosten zu aktivieren ist. Hierzu gehören auch Nutzungsrechte, die vom Miteigentümer mit Zustimmung der anderen Miteigentümer durch Errichtung eines Gebäudes im eigenen Namen und für eigene Rechnung geschaffen werden oder die durch Bauten auf fremdem Grund und Boden entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 13.7 ...“
„Im umgekehrten Fall - die betriebliche Nutzung sinkt von über 50 % auf noch wenigstens 10 % - bleibt das Wirtschaftsgut im (dann gewillkürten) Betriebsvermögen, wenn Sie es nicht eindeutig durch eine Entnahmebuchung oder eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt ins Privatvermögen entnehmen (R 4.3 Abs. 3 EStR 2005). Es ändert sich nichts, außer dass bei einem Betriebs-PKW die 1 %-Methode für die Berechnung des Privatanteils jetzt nicht mehr zulässig ist.“
„(4) 1Zum Schluss des Wirtschaftsjahres, das der erstmaligen Anwendung des Absatzes 1 vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in ein besonderes Verzeichnis aufzunehmen.2Der Unterschiedsbetrag ist gesondert und bei Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 einheitlich festzustellen ...“
„ich denke weder noch! Das Computerprogramm ist, soweit es sich um ein Individualprogramm handelt, ein "Immaterielles Wirtschaftsgut" (H 5.5 "Immaterielles Wirtschaftsgut" EStH). Damit gehört es zwar zum AV, da es dazu bestimmt ist, dauernd dem Betrieb zu dienen (§ 247 (2) HGB), darf aber wegen § 5 (2) EStG im Umkehrschluss (§ 248 (2) HGB) nicht aktiviert werden, da es nicht entgeltlich erworben worden ist ...“
„War das Gebäude technisch oder wirtschaftlich nicht verbraucht, so gehören sein Buchwert und die Abbruchkosten, wenn der Abbruch des Gebäudes mit der Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang steht, zu den Herstellungskosten dieses Wirtschaftsguts, sonst zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (U_;BFH vom 4.12.1984 - BStBl 1985 II S. 208) ...“
„Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahres mit dem vom Rat der Europäischen Union gemäß Artikel 109l Abs. 4 Satz 1 des EG-Vertrages unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurs umzurechnen und mit dem sich danach ergebenden Wert anzusetzen.2Der Gewinn, der sich aus diesem jeweiligen Ansatz für das einzelne Wirtschaftsgut ergibt, kann in eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage eingestellt werden ...“
„(2) 1Gewinn im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre.2Buchwert ist der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut nach § 6 anzusetzen ist.“
„Ein Restbuchwert (ursprüngliche Anschaffungskosten abzüglich bisherige Abschreibungen einschließlich der zeitanteiligen Abschreibung im Verkaufsjahr) wird als Betriebsausgabe angesetzt. Ist das Wirtschaftsgut bereits abgeschrieben, beträgt der Restbuchwert â?¬ 1. Ist der Verkaufserlös höher als der Restbuchwert, werden durch die Veräußerung stille Reserven aufgedeckt, die gewinnerhöhend wirken ...“
„Erwerben Sie bei einer Praxiseröffnung aus mehreren Bänden bestehende Großkommentare und mehrjährige Sammlungen von Fachzeitschriften, so können Sie jeden Einzelband als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung absetzen, sofern seine Anschaffungskosten â?¬ 410,00 (ohne MwSt.) nicht übersteigen (FG Düsseldorf vom 13.11.2000, 11 K 4437/98 E, EFG 2001 S. 281) ...“
„Ob Aufwendungen für die Erlangung einer vertragsärztlichen Zulassung abgeschrieben werden können, ist umstritten. Das FG Niedersachsen und die Finanzverwaltung argumentieren, dass der mit der Zulassung verbundene wirtschaftliche Vorteil ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut sei. Berater werden daher immer häufiger mit dieser Auffassung in Betriebsprüfungen konfrontiert ...“
„AfA ist vorzunehmen, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt ist. Ein Wirtschaftsgut ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber das wirtschaftliche Eigentum erlangt. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt, zu dem Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr auf ihn übergehen.“
„(1) 1Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen) ...“
„(1) 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen ...“
„1Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind mit dem Teilwert anzusetzen; in den Fällen des § 4 Abs. 1 Satz 3 ist die Entnahme mit dem gemeinen Wert anzusetzen ...“
„Bei den nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat (z.B ...“