Wissenschaftliche Tätigkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„EDV-Systemberater können auch dann als Freiberufler anerkannt werden, wenn sie kein Informatik-Studium absolviert haben. Voraussetzung: Es liegt eine ingenieurähnliche, wissenschaftliche Arbeitsweise vor. Um ein entsprechendes Wissen nachzuweisen, reicht es jedoch nicht aus, über die Kenntnisse eines Diplom-Informatikers (FH) auf dem Fachgebiet der Technologie von Systemsoftware zu verfügen. Auch die mathematischen und hardwaretechnischen Komponenten müssen beherrscht werden.“
„In den Niederlanden gibt es RSI-Experten, RSI-Behandlungszentren, RSI-Selbsthilfegruppen. Viele Studien und wissenschaftliche Berichte sind in niederländischer Sprache verfasst. Deutsche Beiträge sind nur wenige zu finden. RSI ist in anderen Ländern wie die Niederlande eine Thema, während es in Deutschland besonders von den Berufsgenossenschaften und den Gutachtern der Sozialgerichte schlichtweg ignoriert wird.“
„Nebenberuflich ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit: 25 % der Einnahmen, maximal einmalig 614,00 â?¬ im Jahr. Dazu gehört auch eine Vortrags-, Lehr- oder Prüfungstätigkeit, Nachhilfeunterricht, Tätigkeit als Volksmusiker. Nebenberuflich ist ein zeitlicher Umfang der Tätigkeit von nicht mehr als 1/3 einer Vollzeitbeschäftigung.“
„kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind,“
„Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Hochschulen einschließlich Gerätespenden an ausländische wissenschaftliche Institutionen“
„Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Hochschulen einschließlich Gerätespenden an ausländische wissenschaftliche Institutionen“
„Wenn Sie im Dickicht der gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen oder selbstsüchtigen Zwecke komplett den überblick verloren haben, empfehlen wir das Heft "Vereine und Steuern", das Sie in allen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen kostenlos erhalten können. Hier ist auf über 100 Seiten alles Wissenswerte über Spenden, begünstigte Nebentätigkeiten, Steuervergünstigungen für Vereine oder das Gemeinnützigkeitsrecht zu finden. Für Steuersparer also eine anregende Bettlektüre ...“
„Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie zukünftig als vermutlich nebenamtliche Sicherheitsfachkraft tätig sind. Für diese Tätigkeit möchte der Arbeitgeber eine qualifizierte Fachkraft einsetzen. Qualifikation benötigt Zeit. Es wurde ein bundeseinheitliches Ausbildungsmodell für Sicherheisfachkräfte verabschiedet.“
„Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit oder als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.2Darunter fallen nicht Kinderzuschläge und Kinderbeihilfen, die auf Grund der Besoldungsgesetze, besonderer Tarife oder ähnlicher Vorschriften gewährt werden ...“