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das Steuer-Kompendium
Wohnsitz
Weiterführende Informationen zum Thema
„bei mehrfachem Wohnsitz einen Wohnsitz in diesem Gebiet hat und sich dort überwiegend aufhält.9Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 8 ist, dass die Wohnung im eigenen Haus oder die Eigentumswohnung vor dem 1. Januar 1995 hergestellt oder angeschafft oder der Ausbau oder die Erweiterung vor diesem Zeitpunkt fertig gestellt worden ist.10Die Sätze 2 und 4 bis 6 sind für im Satz 8 bezeichnete Objekte sinngemäß anzuwenden.“
„(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zu bestimmen, dass einem Berechtigten, der im Inland erwerbstätig ist oder sonst seine hauptsächlichen Einkünfte erzielt, für seine in Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz bezeichneten Kinder Kindergeld ganz oder teilweise zu leisten ist, soweit dies mit Rücksicht auf die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Kinder in deren Wohnsitzstaat und auf d...“
„Sie müssen, um Steuererleichterungen einzustreichen, eine Mindestvertragsdauer von 12 Jahren vorzuweisen haben. Für unsere Brüdern und Schwestern in den neuen Bundesländern gibt es dagegen Ausnahmen: Wer am 31.12.90 seinen ausschließlichen Wohnsitz in Neufünfland hatte und bei Vertragsabschluß älter als 47 Jahre war, für den verkürzt sich stufenweise die Mindestvertragsdauer. Wer damals 48 war, muß also nur noch zumindest 11 Jahre auf sein Geld warten, wer 49 war, 10 Jahre usw.“
„Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz im Ausland), so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der oben genannt wurde. In diesem Falle ist die vorstehend erläuterte Berechnung im Rahmen der sogenannten "Drittel-Regelung" durchzuführen ...“
„(5) 1Abweichend von § 64 Abs. 2 und 3 steht Berechtigten, die für Dezember 1990 für ihre Kinder Kindergeld in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bezogen haben, das Kindergeld für diese Kinder auch für die folgende Zeit zu, solange sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet beibehalten und die Kinder die Voraussetzungen ihrer Berücksichtigung weiterhin erfüllen.2§ 64 Abs ...“
„Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird Lohnsteuer fällig, soweit der Arbeitslohn von einem inländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Das trifft - wenn die Arbeit im Inland ausgeübt wird - grundsätzlich auch auf Arbeitnehmer zu, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (sog. beschränkt Steuerpflichtige). Entscheidend ist dann: Selbstständig oder nichtselbständig?“
„Hat der Unterhaltsempfänger seinen Wohnsitz allerdings im Ausland, fällt das Urteil des BFH anders aus: Für einen Empfänger im arbeitsfähigen Alter dürfen Sie dann nur Unterhaltsaufwendungen abziehen, wenn er alle zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Quellen ausschöpft - insbesondere seine Arbeitskraft (BFH-Urteil vom 2.12.2004, III R 49/03, BStBl. 2005 II S. 483).“
„Ein Stpfl., dessen Ehegatte verschollen oder vermisst ist, gilt als verheiratet. Bei Kriegsgefangenen oder Verschollenen kann in der Regel ferner davon ausgegangen werden, dass sie vor Eintritt der Kriegsgefangenschaft oder Verschollenheit einen Wohnsitz im Inland gehabt haben (>BFH vom 3.3.1978 - BStBl II S. 372). Wird ein verschollener Ehegatte für tot erklärt , so gilt der Stpfl ...“
„1 Nr. 1) sind auch dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Empfänger nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.2Voraussetzung ist, dass der Empfänger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates hat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet ...“
„Ist das Kind nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz im Ausland), so sind der maßgebende Ausbildungsfreibetrag und der anrechnungsfreie Betrag gegebenenfalls entsprechend der für die Kürzung der Beträge nach § 33a Abs. 1 EStG (Unterhalt für bedürftige Personen) maßgebenden Ländergruppeneinteilung zu ermäßigen (je nach Ländergruppe zwischen 1/4 und voll).“
„(3a) 1Soweit sich aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn unmittelbar gegen einen Dritten mit Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland richten und von diesem durch die Zahlung von Geld erfüllt werden, hat der Dritte die Pflichten des Arbeitgebers ...“
„(4) 1Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 sind Einkünfte steuerfrei, die ein beschränkt Steuerpflichtiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem ausländischen Staat durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge aus einem Unternehmen bezieht, dessen Geschäftsleitung sich in dem ausländischen Staat befindet ...“
„(3) 1Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben ...“
„§ 22 EStG. Voraussetzung ist bei wiederkehrenden Bezügen, dass der zur Leistung Verpflichtete Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Ausland hat, und bei privaten Veräußerungsgeschäften, dass sich die veräußerten Wirtschaftsgüter im Ausland befinden.“
„Die übertragung eines Behinderten-Pauschbetrags ist nur möglich, wenn das Kind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, d.h. ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland muß vorliegen. Das Kind muß also selbst Anspruch auf den Pauschbetrag haben ...“
„Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20), wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist;7.“
„Seit dem 1.1.1996 können auch die Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben, beantragen, als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden.“
„Wichtig ist aber: Erforderlich ist ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt. Das ist regelmäßig der melderechtliche Erste Wohnsitz.“
„Die Mitglieder sind verpflichtet, in ihren eigenen steuerlichen Belangen bei der Erfüllung des Vereinszwecks mitzuwirken, sie haben insbesondere ihre steuerlichen Unterlagen zu ordnen und vorzubereiten, sich rechtzeitig um einen Beratungstermin zu bemühen und erforderliche Rückfragen zügig zu erledigen ...“