Wohnung, Spekulationsgeschäft
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Einnahmen aus Sonstigen Einkünften
„Ihr gerade fertiggestelltes Haus können Sie nur dann schon samt Grundstück binnen zehn Jahren verkaufen, wenn Ihnen Grund und Boden schon länger als zehn Jahre gehören. Und selbst wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein Spekulationsgeschäft nur hinsichtlich des Grund und Bodens vor, da Sie das Gebäude ja nicht erworben, sondern gebaut haben ...“