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das Steuer-Kompendium
Wohnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Werden Teile der Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt (z.B. Arbeitszimmer, andere gewerblich / beruflich genutzte oder vermietete Räume), sind die mit der Wohnung in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Schuldzinsen - nicht aber der Höchstbetrag - insoweit zu kürzen, als sie auf den nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil entfallen. Sie sind nicht zu kürzen, wenn Teile einer ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.“
„Wird eine Wohnung in einem Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt, das mehr als eine Wohnung enthält, sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten des Gebäudes und die Anschaffungskosten des Grund und Bodens nach dem Verhältnis der Nutzfläche der eigengenutzten Wohnung zur Nutzfläche des gesamten Gebäudes aufzuteilen. Die Nutzfläche ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 43 und 44 der II. Berechnungsverordnung zu ermitteln.“
„Als notwendige Verpflegungsmehraufwendungen sind für einen Zeitraum von drei Monaten nach Bezug der Wohnung am neuen Beschäftigungsort für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Wohnung am Lebensmittelpunkt i. S. d. Absatzes 3 abwesend ist, die bei Auswärtstätigkeiten ansetzbaren Pauschbeträge anzuerkennen; dabei ist allein die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung am Lebensmittelpunkt maßgebend ...“
„Erbbauzinsen, die der Erbbauberechtigte für die fortwährende Nutzung des Erbbaugrundstücks an den Grundstückseigentümer entrichtet, können bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung nach § 10e Abs. 6 EStG wie Sonderausgaben abgezogen werden, soweit sie auf die Zeit vor Beginn der erstmaligen Nutzung entfallen. Erbbauzinsen, die für nach dem Bezug der Wohnung liegende Zeiträume gezahlt werden, können steuerlich nur im Rahmen des § 10e Abs.“
„Der verheiratete Herr Emsig wandelt sein in 1970 gebautes EFH (Verkehrswert des Gebäudes 150.000 DM) im Jahr 1994 zu einem ZFH um, indem er in der ersten Etage eine Küche und einen Wohnungsabschluß schafft (Aufwendungen 20.000 DM). Während der gleichen Baumaßnahme führt er umfangreiche Renovierungsarbeiten an dem Haus durch: Austausch der Fenster, Einbau einer neuen Heizung. Die hierfür angefallenen Aufwendungen betragen je Wohnung 80.000 DM.“
„Auch wenn Sie noch so viel für Ihr kleines Häuschen arbeiten mußten, raten wir dringend davon ab, ein Arbeitszimmer geltend zu machen. Gerade wenn Sie Wohnungsbauförderung nach dem § 10e EStG erhalten und dort mit der Bemessungsgrundlage Ihres Neubaues deutlich unter der 168.740 EUR-Höchstgrenze geblieben sind. Denn zum einen müssen Kosten, die für einen Arbeitsraum beansprucht werden, aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden und schmälern so die Steuerersparnis des Hausbaus ...“
„Sind Sie Bauarbeiter und liegt Ihre Baustelle nur 28 Kilometer von Ihrer Wohnung entfernt, würde Ihnen nur wegen der fehlenden zwei Kilometer eine Menge Geld durch die Lappen gehen. Die 28 Kilometer mögen ja der kürzeste Weg zur Baustelle sein, aber Sie nutzen doch ganz bestimmt eine Strecke, die offensichtlich verkehrsgünstiger und somit schneller ist - wenn auch rund drei Kilometer länger. Schon liegen Sie mit dem Umweg bei einer Entfernung von mehr als 30 Kilometer.“
„Das Bundesverfassungsgericht sieht die Entscheidung, ob die berufliche Sphäre an der Wohnung oder am Werkstor beginnt, als einfachrechtliche Grundentscheidung an, die - wie bisher - der Gesetzgeber zu treffen hat. Da es sich bei Fahrtaufwendungen um gemischte Aufwendungen handelt, muss der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsbefugnis deren steuerliche Abziehbarkeit bestimmen. Auch das objektive Nettoprinzip bedarf einer Konkretisierung durch den Gesetzgeber.“
„Das sind zum einen Kosten, die das Gebäude als Ganzes betreffen, zum Beispiel Reparatur oder Erneuerung des Daches, der Außenfassade, der Haustür, der Heizung, der Fenster (BFH-Urteil vom 18.10.1983, VI R 68/83, BStBl. 1984 II S. 112), zum anderen Kosten, die Allgemeinbereiche im Haus bzw. in der Eigentumswohnung betreffen, wie Renovierung des Flures, der Diele oder des Treppenhauses (FG Saarland vom 3.12.1991, 1 K 297/91) ...“
„Hier hat nun das höchste deutsche Finanzgericht entschieden, dass der Durchschnittmietzins für eine 60 qm Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten werden darf. Beachten Sie bitte, dass diese Regelung nur dann gilt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Steuerbürger am gesellschaftlichen Leben am Heimatort teilgenommen hat und ggf. Belege hierzu wie Fahrtkosten, Wasser- oder Stromrechnungen für seine Anwesenheit am Heimatort nachgewiesen werden kann.“
„Bei Fahrten mit dem betrieblichen PKW, bei dem zunächst die gesamten Kosten (Benzin, Versicherung, Abschreibung usw.) als Betriebsausgabe gebucht werden, sind jedoch die tatsächlichen PKW-Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit der Entfernungspauschale zu vergleichen und Differenzen in der Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung auszugleichen (Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 27.3.2003, DStR 2003 S. 738) ...“
„Diese Regelung gilt auch für Computer, die Ihnen Ihr Arbeitgeber für den Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung zur Verfügung stellt. Um sich hier den Steuervorteil zu sichern, müssen Sie aber unbedingt vermeiden, dass Ihnen das ?wirtschaftliche- Eigentum an diesem Gerät zugerechnet wird. Dies geschieht, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber den Computer für drei Jahre, also die gesamte übliche Nutzungsdauer eines PCs, ohne weitere Bedingungen überlässt.“
„(3) 1Nutzt der Zulageberechtigte die Wohnung im Sinne des Absatzes 1 Satz 2, für die ein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwendet oder für die eine Tilgungsförderung im Sinne des § 82 Abs. 1 in Anspruch genommen worden ist, nicht nur vorübergehend nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, hat er dies dem Anbieter, in der Auszahlungsphase der zentralen Stelle, unter Angabe des Zeitpunkts der Aufgabe mitzuteilen ...“
„(1) 1Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld zusteht.2Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist ...“
„1Der Steuerpflichtige kann von den Aufwendungen, die ihm durch Baumaßnahmen zur Herstellung einer Wohnung entstanden sind, im Jahr der Fertigstellung und in den drei folgenden Jahren jeweils bis zu 6 Prozent, höchstens jeweils 10.124 Euro, und in den vier darauffolgenden Jahren jeweils bis zu 5 Prozent, höchstens jeweils 8.437 Euro, wie Sonderausgaben abziehen. 2Voraussetzung ist, dass 1.“
„1 Nr. 4 Satz 2 entsprechend.3Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ...“
„Dient eine Garage der Unterbringung eines Personenkraftwagens, der sowohl gewerblich / beruflich als auch privat genutzt wird, ist aus Vereinfachungsgründen von einer Kürzung der Bemessungsgrundlage abzusehen. Die Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der Grundfläche der gewerblichen oder beruflichen Zwecken dienenden Räume zur gesamten Nutzfläche der Wohnung aufzuteilen ...“
„Diese versicherte ihnen, dass der Erwerb steuerbegünstigt sei im Sinne der Wohnungsbaugesetze. Die SKS, die zugleich die Hausverwaltung übernommen hatte, beantragte auch die Anerkennung der Steuerbegünstigung für die Wohnungskäufer beim hierfür zuständigen Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises, das diesen Anträgen im Juli 1976 entsprach ...“
„Ausbau des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses). Zusätzlich muss der in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Entstehung der Wohnung angefallene Bauaufwand zuzüglich des Werts der Eigenleistung nach überschlägiger Berechnung den Verkehrswert der (anteiligen) Altbausubstanz übersteigen (BMF-Schreiben vom 21.12.2004, BStBl. 2005 I S. 305 Tz. 11).“
„So können in zahlreichen Staaten, wie z. den USA, Großbritannien oder Griechenland, die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz überhaupt nicht steuerlich abgesetzt werden. In Schweden, Finnland, den Niederlanden oder Norwegen können die Bürgerinnen und Bürger in der Regel nur die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel geltend machen.“
„Wird der Betrieb des Arbeitnehmers nur gelegentlich aufgesucht, liegt bei Arbeitnehmern mit Einsatzwechseltätigkeit auch weiterhin keine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers vor mit der Folge, dass auch kein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu versteuern ist ...“
„Beiderseits berufstätige und an einem gemeinsamen Tätigkeitsort mit gemeinsamer Wohnung arbeitstäglich lebende Ehegatten beantragten doppelte Haushaltsführung, wobei sie am bisherigen gemeinsamen Wohnort lediglich über ein kleines Zimmer ohne sanitäre Anlagen verfügten.“
„Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und § 6 Abs.“
„Die Wohnung muss grundsätzlich aus eigenem Recht, z. B. als Eigentümer oder als Mieter genutzt werden, wobei auch ein gemeinsames oder abgeleitetes Nutzungsrecht ausreichen kann (>BFH vom 5.10.1994 - BStBl 1995 II S. 180) ...“
„bis zum Ablauf des auf das Jahr der Anschaffung folgenden Kalenderjahres entstanden sind, wenn der Steuerpflichtige eine von ihm bisher als Mieter genutzte Wohnung anschafft.2Die Erhaltungsaufwendungen nach Satz 1 Nr ...“
„Als sonstige Umzugskosten gelten zum Beispiel Aufwendungen für den Abbau von Haushaltsgeräten und das Abschlagen der Möbel in der alten Wohnung sowie Anschluss bzw ...“
„§ 7b Erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen“
„ § 10h EStG - Steuerbegünstigung der unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen Haus “
„Anschaffung / Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung auf einem Erbbaugrundstück “
„Was Sie als Wohnungseigentümer unbedingt wissen sollten!“
„Alleinerziehende Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitslose Auszubildende Autofahrer Bausparer Beamte Behinderte Menschen Berufseinsteiger Doppelverdiener Ehegatten Eingetragene Lebenspartnerschaften Familie und Eltern ...“
„Es kommt allerdings auf die jeweiligen Umstände an, ob die beruflich genutzten Räumlichkeiten zum schädlichen Wohnbereich gehören, was bei unmittelbarer räumlicher Nähe zu den privaten Wohnräumen oder beim Keller und Hobbyräumen der Fall ist, wenn eine Verbindung mit den privaten Wohnräumen besteht ...“