Zinsabschlag, Freistellungsauftrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut , anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug (Abgeltungssteuer , früher Zinsabschlag ) freizustellen ...“
„2 Nr. 2 EStG). Damit lassen sich Kapitalerträge über das Volumen eines Freistellungsauftrages hinaus steuerabzugsfrei vereinnahmen. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung kommt - wie der Name schon sagt - nur für unbeschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht, die voraussichtlich weder von Amts wegen noch auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden (R 44b.2 Abs. 2 EStR 2005).“
„[15.11.2006] - Mit dem Freistellungsauftrag können Sie verhindern, dass von Ihren Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer oder der Zinsabschlag einbehalten wird. Dazu müssen Sie ein Formular nach diesem amtlichen Muster ausfüllen und bei Ihrem Kreditinstitut abgeben. Sie können solche Anträge auch für mehrere Konten oder Depots stellen.“