Zinsabschlag, Nichtveranlagungsbescheinigung
Weiterführende Informationen zum Thema
Bundesministerium der Finanzen: Die Abgeltungsteuer von A bis F
„Kapitalertragsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro [Glossar] für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird oder wenn keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird.“