Zinsen (Kapitalerträge)
Weiterführende Informationen zum Thema
„Also in der Regel sobald ein Steuerbescheid vorliegt, aus dem sich die Steuerschuld ergibt. Im Falle der echten Stundung sollte man die erste Stundungsrate ohne Zinsen sofort überweisen und gleichzeitig einen Stundungsantrag an die zuständige Finanzbehörde stellen. Durch die Zahlung der ersten Stundungsrate wirkt man dem Eindruck entgegen, dass der Steueranspruch gefährdet ist. Es ist auch empfehlenswert den Stundungsantrag vorab mit dem zuständigen Bearbeiter telefonisch abzustimmen.“
„Ohne den Verlust seiner Erklärung wäre eine Auszahlung der Zuvielzahlung in Höhe von DM 456.876,66 nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge am 20.11.1994 erfolgt. Bei einer monatlichen Festgeldanlage zu 4,25% Zinsen p.a. hätte er für den Zeitraum 20.11. bis 09.12.1994 für einen Anlagebetrag von DM 456.867,66 insgesamt DM 1063,94 Zinsen erhalten, für den Zeitraum vom 10.12.1994 bis 03.01.1995 für einen Anlagebetrag von DM 400.079,66 Zinsen in Höhe von gesamt DM 1.164,62.“
„(1) 1Auf Antrag werden die Kapitalertragsteuer für Zinsen und die Steuer auf Grund des § 50a für Lizenzgebühren, die von einem Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland oder einer dort gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union als Schuldner an ein Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstä...“
„Daran fehlt es hier. Die Bediensteten des Finanzamtes haben ihre Ablehnung vor allem darauf gestützt, dass die Eheleute ohne den Verkauf durch die Mutter und deren Darlehensgewährung nicht in den Genuss gekommen wären, "über das Darlehen frei verfügen zu können und damit Verbindlichkeiten abzulösen, die einen steuermindernden Schuldzinsenabzug nicht - mehr - rechtfertigten". Diese Wertung beruht auf einer unzureichenden Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten ...“
„Werden festverzinsliche Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert, so hat der Erwerber dem Veräußerer in der Regel den Zinsbetrag zu vergüten, der auf die Zeit seit dem Beginn des laufenden Zinszahlungszeitraums bis zur Veräußerung entfällt. Diese Zinsen heißen Stückzinsen. Sie werden nach dem Zinsfuß, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, besonders berechnet und vergütet ...“
„(1a) 1Der nach Absatz 1 in Verbindung mit § 50g zu erstattende Betrag ist zu verzinsen.2Der Zinslauf beginnt zwölf Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer durch den Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen.3Er endet mit Ablauf des Tages, an dem der Freistellungsbescheid wirksam wird ...“
„Der Kläger hat in erster Instanz die Zahlung von 13.630,35 DM nebst Zinsen verlangt und die Auffassung vertreten, die angefochtenen Bescheide seien bereits wegen eingetretener Festsetzungsverjährung rechtswidrig. Außerdem habe er keinen gewerblichen Grundstückshandel betrieben. Die Nichtbeachtung des Urteils des Bundesfinanzhofs zur Frage des rückwirkenden Ereignisses sei als schuldhaftes Verhalten des zuständigen Sachbearbeiters zu werten. “
„a) Für den Streitwert maßgebend ist in erster Linie die Forderung des Anfechtenden einschließlich Zinsen und Kosten, zu deren Befriedigung die Anfechtung dienen soll. Wenn allerdings der Wert des zurückzugewährenden Gegenstandes nach Abzug der auf ihm ruhenden Belastungen geringer ist als die die Anfechtung begründende Forderung, dann gilt dieser Wert (BGH WM 1982, 435).“
„Erfüllen für den Veranlagungszeitraum des Erbfalls der Erblasser und der Erbe die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 10e Abs. 6a EStG, können die Schuldzinsen beim Erblasser bzw. beim Erben jeweils bis zu der Höhe berücksichtigt werden, in der sie ihnen entstanden und von ihnen gezahlt worden sind. übersteigen die Schuldzinsen insgesamt den Höchstbetrag von 12 ...“
„das sieht wirklich gut aus - wir haben einen Banker unter unseren Eigentümern, der uns sehr gute Zinsen beschert (also nicht verallgemeinerungswürdig) - Da die Banken derzeit mehr oder weniger im eigenen Saft schmoren und zittern, was der nächste Freitag bringt, sind kaum vernünftige Antworten zu bekommen, bzw. man muss sich sehr mühsam in die oberen Etagen kämpfen, um Gehör zu finden.“
„5 oder eines Unternehmens der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Sinne des § 50g Abs. 6 Satz 2 zuständig ist, für die Entlastung von der Quellensteuer dieses Staats auf Zinsen oder Lizenzgebühren im Sinne des § 50g zu bescheinigen, dass das empfangende Unternehmen steuerlich im Inland ansässig ist oder die Betriebsstätte im Inland gelegen ist.“
„Zinsen aus Entschädigungsansprüchen für deutsche Auslandsbonds im Sinne der §§ 52 bis 54 des Bereinigungsgesetzes für deutsche Auslandsbonds in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4139-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, soweit sich die Entschädigungsansprüche gegen den Bund oder die Länder richten ...“
„Die Einnahmen aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich, unabhängig von ihrer Bezeichnung, zu erfassen. Die Zinsen aus Sparguthaben, Bausparguthaben, Festgeldanlagen, Bundesschatzbriefen, usw. sind ebenso zu erfassen wie die Dividenden aus Aktienbesitz. Auch der Begriff des sogenannten Gewinnanteils wird unter Umständen verwendet.“
„Für eine Wohnung, die zwar vor dem 1.1.1995 angeschafft, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt wird, können Schuldzinsen nicht abgezogen werden. Ein unentgeltlicher Erwerb im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge berechtigt nicht zur Inanspruchnahme des Schuldzinsenabzugs.“
„Für Eheleute gilt jeweils der doppelte Betrag. Es sind also nur Zinsen und Dividenden oberhalb dieser Beträge letztlich steuerpflichtig. Wir möchten an dieser Stelle aber bereits darauf hinweisen, dass die Bundesregierung eine Halbierung des Sparer-Freibetrages ab dem Jahr 2007 beschlossen hat.“
„Schuldzinsen bei einem Darlehen für die Anschaffung oder Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; BFH-Urteil vom 25. März 2003 (BStBl 2004 II S.)“
„(4a) 1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind.2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen ...“
„Vorsicht - Zinsen waren schon bisher nicht ?steuerfrei-, blieben jedoch wegen des ?Sparerfreibetrags- meist unberücksichtigt. Der wurde aber zum 1. 2007 deutlich abgesenkt: von 1.370 Euro bei Alleinstehenden und 2.740 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten auf 750 bzw.“
„1.2009 ist bei der Besteuerung von Kapitalvermögen nichts mehr so, wie es bisher war. Grund ist die neue Abgeltungsteuer, mit der sich der Finanzminister künftig von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen pauschal ein Viertel in die Tasche steckt.“
„Eltern brauchen die Identifikationsnummer ihrer Kinder z. für Sparguthaben der Kinder, die Zinsen abwerfen. Freistellungsaufträge für die ab 2009 geltende Abgeltungsteuer können zukünftig mit der Identifikationsnummer abgeglichen werden.“
„Beispielsweise Zerobonds fremd finanzieren. Zufluß der Zinsen in 2009 ff. Für die Finanzierung aber die Zinsen noch in 2008 für die kommenden Jahre(§ 11 (2) S. 3 EStG) im voraus bezahlen.“
„§ 50g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union “
„November 1976, das seit dem 17. Februar 1977 rechtskräftig ist, wurde der Beklagte zur Zahlung von 1.764.993,16 DM und weiteren 72.856,22 DM jeweils nebst Zinsen verurteilt ...“
„Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden;4.“
„Die Klägerin beantragt, das beklagte Land zu verurteilen, an sie 33.080,52 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 2. Oktober 1992 zu zahlen.“
„Zinsen aus der Zwischenanlage nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"“
„ Abschnitt 57 GewStR 1998 - Zinsen nach § 10 Nr. 2 Satz 2 KStG ( § 8 Nr. 11 GewStG ) “
„das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 92,05 DM nebst 4 % Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen.“
„ das beklagte Land zu verurteilen, an sie 705,--.DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.07.1992 zu zahlen.“
„ Abschnitt 174 AEAO - AEAO zu § 236 - Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge:“
„2 AO gestellt, dem das Finanzamt gegen und nach Hinterlegung der Barsicherheit in Höhe von 50.000 DM entsprochen hat ...“