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Zuflussprinzip
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist für alle beeinflussenden Faktoren eine Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vorzunehmen. Das Zuflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht (>BFH vom 12.2.1980 - BStBl II  S. 494).“
„wenn Sie erst in diesem Jahr den Betrag abrechnen, muss auch für dieses Jahr ein LST Karte vorliegen, weil ja für die Lohnsteuerberechnung immer das Zuflussprinzip gilt. Also kann“