Zumutbare Belastung

Eine zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an den steuermindernden Berücksichtigungen der außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (Krankheitskosten, Scheidungskosten, ...).
Der laut Gesetzgeber also als Eigenbelastung zumutbare Teil der Kosten ist nicht abzugsfähig und abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder.

Beispiel: zumutbare Belastung

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