Zumutbare Belastung
Eine zumutbare Belastung ist der Eigenanteil an den steuermindernden Berücksichtigungen der außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art (Krankheitskosten, Scheidungskosten, ...).
Der laut Gesetzgeber also als Eigenbelastung zumutbare Teil der Kosten ist nicht abzugsfähig und abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder.
Beispiel: zumutbare Belastung
Weiterführende Informationen zum Thema
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„Von Ihren Ausgaben müssen Sie einen bestimmten Betrag alleine tragen, die sog. »zumutbare Belastung« (§ 33 Abs. 3 EStG). Diese ist individuell verschieden und richtet sich nach Ihrem Familienstand, der Zahl Ihrer Kinder, für die Sie Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder erhalten, und nach dem Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.“
Steuertipps.de - Steueränderung
„[02.10.2007] - Bei einer getrennten Veranlagung wird jeder Ehepartner wie eine Einzelperson veranlagt. Ausnahme: Der Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen, die "zumutbare Belastung", wird weiter vom gemeinsamen Einkommen der Ehepartner ermittelt. Ob dies rechtmäßig ist, prüft zurzeit der Bundesfinanzhof ...“
steuernetz.de - Rechner & Tools
„Von der Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art zieht das Finanzamt automatisch die so genannte zumutbare Belastung ab. In Höhe dieses Betrages mutet Ihnen der Gesetzgeber zu, dass Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen, ohne steuerliche Entlastung durch den Staat ...“