Zusammenfassende Meldung
Weiterführende Informationen zum Thema
§ 18a UStG hier in der aktuellen Fassung
„Soweit das Finanzamt nach § 18 Abs. 1 Satz 1 auf eine elektronische Ãbermittlung der Voranmeldung verzichtet hat, gilt dies auch für die Zusammenfassende Meldung. Sind dem Unternehmer die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen um einen Monat verlängert worden (§§ 46 bis 48 der Durchführungsverordnung), gilt diese Fristverlängerung für die Ãbermittlung der Zusammenfassenden Meldung entsprechend ...“
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„ich nutze die SSE für die EÜR und natürlich auch die Umsatzsteuervoranmeldung via Elster. Nun schreibt mich das "Bundeszentralamt für Steuern" an und möchte eine ZM (Zusammenfassende Meldung) von mir haben. Wahrscheinlich weil ich erstmals innergemeinschaftlich ohne MwSt. geliefert habe.“
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„Dann meine Frage: Muß ich jetzt noch eine Zusammenfassende Meldung abgeben, oder ist dies nur dann notwendig, wenn Waren verschoben werden? Bei mir sind es nur Dienstleistungen.“
Diskutieren Sie mit!: Fehlt ZM (Zusammenfassende Meldung) für innergemeinschaftliche Umsätze?
„Frage: (Warum) fehlt in Steuertipps die Möglichkeit die ZM (Zusammenfassende Meldung) für innergemeinschaftliche Umsätze zu erstellen und via ELSTER zu übertragen?“
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„Fehlt ZM (Zusammenfassende Meldung) für innergemeinschaftliche Umsätze? (Beitrag #0)“
§ 18 UStG hier in der aktuellen Fassung
„Ist die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag des Finanzamts den Fahrzeugschein oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen den Nachweis über die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens ( § 18 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) einzuziehen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln ...“
