Zuschlag Zum Versorgungsfreibetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„bei Wehrdienst- oder Zivildienstleistenden der Wehrsold, das Weihnachtsgeld, freie Unterkunft und Verpflegung (als Sachbezug). Das Entlassungsgeld entfällt auf die Zeit nach Beendigung des Dienstes und ist deshalb gleichmäßig aufzuteilen auf den der Entlassung folgenden Monat und die restlichen Monate bis zum Jahresende (BFH-Urteil vom 14.5.2002, VIII R 57/00, BStBl. 2002 II S. 746);“
„Hat der Arbeitnehmer Lohnsteuerbescheinigungen aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres nicht vorgelegt, so ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn für Beschäftigungszeiten bei früheren Arbeitgebern mit dem Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn der laufende Arbeitslohn im Monat der Zahlung des sonstigen Bezugs entsprechend der Beschäftigungsdauer bei früheren Arbeitgebern hochgerechnet wird ...“
„Die Sozialhilfe darf nicht abhängig gemacht werden vom Einsatz oder von der Verwertung eines angemessenen Hausgrundstücks, das von der nachfragenden Person oder einer anderen in den § 19 Abs. 1 bis 3 genannten Person allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird und nach ihrem Tod von ihren Angehörigen bewohnt werden soll ...“
„(3) 1Für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug hat der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen ...“