Zwangsgelder
Weiterführende Informationen zum Thema
Steuern
„Steuerliche Nebenleistungen sind Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten. Für die Besteuerung des Vermögens und des Einkommens natürlicher Personen ist das Finanzamt zuständig in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Hat der Steuerpflichtige mehrere Wohnsitze ist das Finanzamt zuständig, wo sich der Steuerpflichtige am meisten aufhält.“
§ 225 AO hier in der aktuellen Fassung
„Trifft der Steuerpflichtige keine Bestimmung, so werden mit einer freiwilligen Zahlung, die nicht sämtliche Schulden deckt, zunächst die Geldbußen, sodann nacheinander die Zwangsgelder, die Steuerabzugsbeträge, die übrigen Steuern, die Kosten, die Verspätungszuschläge, die Zinsen und die Säumniszuschläge getilgt ...“