Zweifamilienhaus
Weiterführende Informationen zum Thema
„Frau Ritter baut gemeinsam mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner auf dessen Grundstück ein Zweifamilienhaus: Sie kann als wirtschaftliche Miteigentümerin des Hauses die halbe Zulage erhalten, weil ihr für den Fall des Scheiterns der Lebensgemeinschaft ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem anderen Lebenspartner in Höhe des halben Verkehrswertes des Gebäudes zusteht (BFH-Urteil vom 18.7.2001, X R 15/01, BStBl. 2002 II S. 278).“
„Entstehen bei Aufteilung einer Wohnung, (z.B. bei Umwandlung eines Zweifamilienhauses nach der Rechtsprechung des BFH zum alten Wohnungsbegriff in ein Zweifamilienhaus nach der neueren Rechtsprechung des BFH) mehrere kleinere Wohnungen, kann der Steuerpflichtige bestimmen, welche Wohnung an die Stelle der bisherigen tritt und welche Wohnung neu entstanden ist. Eine Wohnung entsteht nicht bei“
„Die Eltern übertragen ein Zweifamilienhaus auf die Kinder, in dem eine Wohnung vermietet und die andere von den Eltern bewohnt wird. Im Ãbergabevertrag wird nur für die vermietete Wohnung ein Kaufpreis vereinbart, während für die unentgeltliche Ãbertragung der elterlichen Wohnung den Eltern ein lebenslanges dingliches Wohnrecht eingeräumt wird. Hier ist die Abschreibung für die vermietete Wohnung vom vollen Kaufpreis vorzunehmen.“
„A hat gemeinsam mit B im Veranlagungszeitraum 1993 ein Zweifamilienhaus (Miteigentumsanteile je 50%) mit zwei gleich großen Wohnungen, von denen A eine zu eigenen Wohnzwecken nutzt, errichtet. Die Gesamtherstellungskosten zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden haben 800.000 DM betragen. Hiervon entfallen auf A entsprechend seinem Miteigentumsanteil an dem Haus 400.000 DM.“
„Der Steuerpflichtige erwirbt 1991 ein Zweifamilienhaus für 250.000 DM (hierin enthaltene Anschaffungskosten Grund und Boden 100.000 DM). Eine Wohnung (50 m²) nutzt er zu eigenen Wohnzwecken, die andere (150 m²) als Praxisräume. 1994 lagert er seine Praxis aus und verbindet die beiden Wohnungen zu einer, die er jetzt weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt.“
„U hat ein Zweifamilienhaus, das er im Jahr 01 zu 50% für eigene unternehmerische Zwecke und zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke (Büroräume) nutzt und zu 50% steuerfrei vermietet, insgesamt seinem Unternehmen zugeordnet. Ab dem Jahr 04 nutzt er die Büroräume ausschließlich für eigene Wohnzwecke.“
„Sie kaufen ein Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 m2. Die kleinere Einliegerwohnung ist 60 m2 groß und wird vermietet, die Hauptwohnung von 90 m2 nutzen Sie selbst. Damit entfallen 40 % der Wohnfläche auf den vermieteten Teil und 60 % auf den selbst genutzten Teil.“
„Sie haben 2006 ein Zweifamilienhaus fertig gestellt und anschließend eine der beiden gleich großen Wohnungen vermietet und die andere selbst genutzt. Ziehen Sie 2007 wieder aus und verkaufen das Haus, ist nur die Hälfte des Veräußerungsgewinns steuerpflichtig.“
„§ 6 der Heizkostenverordnung sieht zwingend eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Eine Ausnahme gilt nur für das vom Vermieter selbst bewohnte Zweifamilienhaus. Hier ist durch Individualvereinbarung eine Pauschale bzw. Bruttowarmmiete möglich (s.“
„dass der Steuerpflichtige das Objekt, bei einem Zweifamilienhaus mindestens eine Wohnung, zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder wegen des Wechsels des Arbeitsortes nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen kann und2.“
„Sie besitzen zusammen mit Ihrem Bruder ein Zweifamilienhaus mit gleich großen Wohnungen. Während Sie die eine Wohnung selbst bewohnen, hat Ihr Bruder die andere Wohnung vermietet.“