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das Steuer-Kompendium
Zweitwohnung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Denn wenn Sie aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung einrichten möchten, ist die entscheidende Frage, welche Vergünstigung Sie vom Finanzamt mitnehmen. Wird die Zweitwohnung aus Sentimentalität oder Geldnot aus dem Mobiliar Ihrer Erstwohnung bestückt, rechnen Sie die Transportkosten, die Ihnen entstehen, als Werbungskosten ab. Alle Neuerwerbungen sind dagegen als Kosten der doppelten Haushaltsführung zu beanspruchen ...“
„Die Drei-Monats-Frist beginnt von Neuem, wenn der auswärtige Beschäftigungsort gewechselt und auch die Zweitwohnung an den neuen Arbeitsort verlegt wird, oder wenn die auswärtige Beschäftigung durch eine vorübergehende Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle von mindestens vier Wochen unterbrochen und die Zweitwohnung aufgelöst wird (R 43 Abs. 8 Satz 3 LStR 2005).“
„Dann spielen die Gründe für die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung keine Rolle, etwa weil die Kinder die Schule nicht wechseln sollen (BFH-Urteil vom 30.9.1988, BStBl. 1989 II S. 103). Die Zweitwohnung kann auch erst Jahre nach Antritt der auswärtigen Beschäftigung bezogen werden, weil Sie zunächst gependelt sind. Weitere berufliche Gründe für einen doppelten Haushalt liegen z.B ...“
„Es muss eine Zweitwohnung am Ort Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte vorhanden sein; die Entfernung zwischen Zweit- und Hauptwohnung ist nicht maßgeblich (BFH-Urteil vom 9.3.1979, VI R 223/77, BStBl. 1979 II S. 520). Als Zweitwohnung gilt jede entgeltliche oder unentgeltliche Unterkunft im Einzugsbereich des Arbeitsortes (R 43 Abs. 4 LStR 2005).“
„Allerdings sollten Sie genau kalkulieren, welche Vergünstigung sich für Sie wirklich rechnet. Wenn zum Beispiel die Zweitwohnung am Beschäftigungsort Ihr Eigentum ist, können Sie selbstverständlich auch hierbei die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung beanspruchen. Wir möchten aber dringend davon abraten ...“
„Der BFH erkannte (im Gegensatz zur Vorinstanz) die Aufwendungen aufgrund der doppelten Haushaltsführung des Klägers als Werbungskosten an. Die Aufwendungen für die Zweitwohnung hielt er für unvermeidlich, da der Kläger sie nicht durch Verlegung seines Hausstands an den Beschäftigungsort vermeiden konnte.“
„Zu weit, um täglich vom Arbeitsort nach Hause zu fahren. In diesen Fällen wird in aller Regel am auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung benötigt. Damit liegt eine doppelte Haushaltsführung im Sinne des Einkommensteuerrechts vor.“
„Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Ort des Hausstands abziehbar? 07.09.2007“
„Eine beruflich veranlasste Aufteilung einer Haushaltsführung liegt auch in den Fällen vor, in denen der eigene Hausstand nach der Eheschließung am Beschäftigungsort des ebenfalls berufstätigen Ehegatten begründet (>BFH vom 6.9.1977 - BStBl 1978 II  S. 32, vom 20.3.1980 - BStBl II S. 455 und vom 4.10.1989 - BStBl 1990 II  S ...“
„Trennungsgelder, Auslösungen, Zuschüsse, dann ist die Erstattung steuerfrei bis zur Höhe der Beträge, die als Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung abzugsfähig sind (§ 3 Nrn. 13 und 16 EStG) ...“
„Die Wohnung muss außerdem der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein (> R 9.10 Abs. 1 Satz 4 bis 8 ) ...“