Zweitwohnungsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
„Das für Rheinland-Pfalz zuständige Oberverwaltungsgericht Koblenz urteilte vor wenigen Wochen, dass in diesem Fall die Gemeinde keine Zweitwohnungsteuer erheben dürfe. Grund: Über den Haushalt der Eltern habe das Kind kein Verfügungsrecht und sei dort an die Weisungen der Eltern gebunden. Deswegen habe es im steuerrechtlichen Sinne nur eine Wohnung inne (Urteil des OVG Koblenz vom 29.1.2007, Az.“
„Gemeinden dürfen bei Dauercampern Zweitwohnungsteuer kassieren. Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die für den persönlichen Gebrauch dauerhaft auf einem Grundstück abgestellt sind, gelten nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als Wohnungen - selbst wenn sie über keine Kochgelegenheit und keine sanitären Anlagen verfügen.“
„Diese forderte Zweitwohnungsteuer. Dabei stützte sich die Gemeinde auf ihre Satzung: Diese bestimmt, dass die Zweitwohnungssteuer in der niedrigsten Stufe von 120 Euro auch von Dauercampern erhoben wird, die ihre "Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen und Wohnschiffe" mehr als 6 Monate nicht oder nur unerheblich fortbewegen.“
„» ZweitwohnungsteuerEinzelpreis: 5,90 â?¬“